Einen nicht ganz alltäglichen Fahndungserfolg vermeldet die Polizeidirektion Osnabrück: Ein Bankräuber konnte nach 17 Jahren auf der Flucht gefasst werden. Der 38-jährige Mann ist dringend tatverdächtig, im März und im November 2004 zwei Filialen der Sparkasse in Osnabrück überfallen zu haben.
Aufgrund von internationalen Fahndungsmaßnahmen der Fahnder der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung für organisierte Kriminalität der Staatsanwaltschaft Osnabrück und unter Mithilfe des Landeskriminalamtes Niedersachen, konnte am 13. August 2021 ein mutmaßlicher Bankräuber im französischen Roscoff festgenommen werden. Der 38-jährige Mann war seit 17 Jahren auf der Flucht gewesen und wartet nun auf seine Auslieferung nach Deutschland. „Hartnäckigkeit zahlt sich eben aus. Ein schöner Fahndungserfolg für die Osnabrücker Polizei“, so Marco Ellermann, Sprecher der Polizeidirektion Osnabrück.
Aufwändige Ermittlungen
Der Festnahme waren langandauernde und arbeitsaufwändige Ermittlungen der Polizeiinspektion Osnabrück vorangegangen. Letztlich war damit auch die sorgfältige Spurensicherung durch die Beamten der Spurensicherung erfolgreich und führte zu einem „DNA-Treffer“ in der Datenbank. Der Mann ist dringend tatverdächtig, im März und im November 2004 zwei Filialen der Sparkasse in Osnabrück überfallen zu haben. Dabei hatte er die Angestellten mit einer Pistole bedroht und erbeutete insgesamt rund 50.000 Euro.
Festnahme eines ebenfalls international gesuchten mutmaßlichen Bankräubers
Bereits im Februar dieses Jahres konnten Fahnder der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück einen ebenfalls international gesuchten mutmaßlichen Bankräuber in Riga (Lettland) festnehmen. Auch er war 17 Jahre auf der Flucht gewesen. Der 38-Jährige wurde bereits nach Deutschland ausgeliefert und wartet nun auf seinen Prozess. Auch er überfiel eine Bankfiliale in Osnabrück sowie in Bremen.
Mögliche Zusammenhänge?
Ob es zwischen den beiden mutmaßlichen Tätern und den unterschiedlichen Taten Verbindungen gibt, wie auch die Frage nach Zusammenhängen zu weiteren nicht aufgeklärten Taten, wird derzeit geprüft. Die Verjährung solcher Taten tritt grundsätzlich erst nach Ablauf von 20 Jahren ein.