HASEPOST
 
HASEPOST

Über 530.000 Fluggäste: FMO erzielt bestes Halbjahresergebnis seit 13 Jahren

Der Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) zählte in den ersten sechs Monaten des Jahres 2024 insgesamt über 530.000 Fluggäste. Mit diesem Plus von rund 35 Prozent zum Vergleichszeitraum des Vorjahres gehört der FMO zu den erfolgreichsten deutschen Flughäfen in Bezug auf die Erholung nach Corona.

In dem saisonbedingt schwächeren ersten Halbjahr hatte der Flughafen zuletzt im Jahr 2011 mehr als eine halbe Million Passagiere verzeichnet. Die volumenstärksten Strecken des ersten Halbjahres waren Antalya (151.000 Fluggäste), Mallorca (132.000) und München (92.000). Während der diesjährigen Sommerferien in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen erwartet der Flughafen Münster/Osnabrück ein Passagieraufkommen von rund 335.000. Das bedeutet ein Plus von fast 100.000 Fluggästen in Bezug auf die Ferienzeit im Sommer 2023.

16 Ziele vom FMO

Insgesamt bedienen in diesem Jahr 14 Fluggesellschaften 16 Destinationen. Mit Condor, Marabu Airlines, Mavi Gök und Pegasus Airlines konnten vier neue Fluggesellschaften am FMO begrüßt werden. Neue Ziele wie Alicante im Süden Spaniens oder Frequenzerweiterungen vor allem nach Antalya, Mallorca, Kreta und München sorgen für das deutliche Plus in diesem Jahr.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion