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Trump-Urteil im Januar: Keine Gefängnisstrafe erwartet

Das Urteil im Strafprozess gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump wegen Fälschung von Geschäftsunterlagen und Verstößen gegen das Wahlgesetz soll am 10. Januar verkündet werden, wie der New Yorker Richter Juan Merchan mitteilte. Es ist das erste Mal, dass ein ehemaliger Präsident in einem Strafverfahren schuldig gesprochen wurde.

Richter deutet auf bedingte Entlassung hin

Richter Juan Merchan erklärte, dass Trump wahrscheinlich nicht ins Gefängnis müsse. Er verwies auf eine Immunitäts-Entscheidung des von Republikanern dominierten Obersten Gerichtshofs und argumentierte, eine bedingungslose Entlassung erscheine als „die praktikabelste Lösung“, um die Endgültigkeit des Urteils zu gewährleisten und dem Beklagten die Möglichkeit zu geben, Berufung einzulegen. Trump wurde in allen 34 Anklagepunkten für schuldig befunden.

Details zum Fall

Das Urteil gegen Trump steht in Verbindung mit Schweigegeldzahlungen an die Pornodarstellerin Stormy Daniels in Höhe von 130.000 Dollar. Obwohl solche Zahlungen in den USA legal sind, soll Trump, dem Urteil zufolge, die Zahlungen, die sein früherer Anwalt Michael Cohen für ihn tätig hat, als gewöhnliche Rechtskosten getarnt haben. In New York gilt Unterlagenfälschung als Vergehen, es sei denn, sie dient der Verschleierung eines anderen Verbrechens. Die Staatsanwaltschaft vermutete hinter der Verschleierung eine Verschwörung zur Unterstützung einer politischen Kampagne mit „ungesetzlichen Mitteln“. Sie warf Trump vor, während der Präsidentschaftskampagne 2016 gegen das Wahlgesetz verstoßen zu haben.

Verteidigung und Belastung

Michael Cohen, Trumps früherer Anwalt, belastete ihn im Prozess mit der Aussage, Trump habe ihn beauftragt, Berichte über seine Affären zu unterdrücken. Trump selbst sagte im Prozess nicht aus. Seine Verteidigung versuchte, Cohen als Lügner darzustellen, um die Glaubwürdigkeit der Anschuldigungen zu untergraben.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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