HASEPOST
 
HASEPOST

Trump darf nicht an Präsidentschaftsvorwahlen in Colorado teilnehmen

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump wurde vom Obersten Gerichtshof von Colorado daran gehindert, bei den Präsidentschaftsvorwahlen 2024 im Bundesstaat anzutreten. Die Entscheidung beruht auf Trumps Beteiligung an der Kapitol-Erstürmung Anfang 2021 und der damit verbundenen Aufstandsklausel der US-Verfassung.

Trumps Ausschluss aufgrund der Aufstandsklausel

Einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Colorado zufolge ist es dem ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump untersagt, bei den Präsidentschaftsvorwahlen 2024 in Colorado anzutreten. Trump erfüllt nach Ansicht des Gerichts nicht die Voraussetzungen für das Amt des Präsidenten aufgrund der sogenannten Aufstandsklausel. In der Urteilsbegründung heißt es: “Trump komme aufgrund der sogenannten Aufstandsklausel der Verfassung nicht für das Amt des Präsidenten infrage.”

Diese Urteilsfindung hängt mit Trumps Rolle bei der Erstürmung des Kapitols am 6. Januar 2021 zusammen. Die Aufstandsklausel der US-Verfassung besagt, dass niemand für ein öffentliches Amt kandidieren darf, der sich an einem “Aufstand oder einer Rebellion” gegen die Verfassung beteiligt hat, nachdem er einen Eid auf die Verteidigung dieser abgelegt hat.

Mögliche Berufungsverfahren und Auswirkungen außerhalb Colorados

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs von Colorado hat momentan nur direkte Auswirkungen auf die Vorwahlen im Bundesstaat und ist darüber hinaus noch nicht rechtskräftig. Dementsprechend hat ein Sprecher des Wahlkampfteams von Trump bereits angekündigt, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.

Trotz des Urteils bleibt Trump derzeit der klare Favorit, die Vorwahlen seiner Partei zu gewinnen und somit erneut bei den Präsidentschaftswahlen für die Republikaner anzutreten.

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion