HASEPOST
 
HASEPOST

Trauerfeier für Verstorbene ohne Angehörige am 3. August

Friedhof, Grabstein (Symbolbild)

Jeden ersten Mittwoch des Monats findet die Beisetzung der Urnen von Verstorbenen aus Osnabrück ohne Angehörige in namentlich gekennzeichneten Gräbern auf dem Heger Friedhof statt. Im kommenden Monat fällt die Trauerfeier auf den 3. August.

Bestattet werden Hans-Jürgen Wilkens, Tadeusz Bakalarz, Friedrich Wudtke, Dietrich Kottmann, Margret Wermke und Daniel Esser. Zur Trauerfeier um 10 Uhr in der großen Kapelle (Rheiner Landstraße 168) ist der Freundeskreis herzlich eingeladen. Die Corona-Schutzmaßnahmen sind ausgelaufen. Somit gibt es keine Pflicht mehr. Es wird aber weiterhin empfohlen, in Innenräumen eine Schutzmaske zu tragen.

Alle, die in der Kapelle keinen Platz mehr finden, können draußen über Lautsprecher der Trauerfeier beiwohnen. An der Beisetzung in der großen Urnengemeinschaftsanlage des Heger Friedhofs kann das letzte Geleit geben werden.

Wenn ein Mensch verstirbt und Angehörige nicht aufzufinden sind, tritt die Stadt auf gesetzlicher Grundlage an die Stelle der Angehörigen, organisiert eine einfache Bestattung in Osnabrück und übernimmt die Kosten. Hierbei wird – wie rechtlich vorgegeben – auf bekannte Wünsche der Verstorbenen nach Erd- oder Urnenbestattung Rücksicht genommen.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion