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Startseite AktuellTötung einer dreifachen Mutter in Wallenhorst: War es ein „Femizid“?
AktuellLandkreis OsnabrückWallenhorst

Tötung einer dreifachen Mutter in Wallenhorst: War es ein „Femizid“?

Ein Begriff zwischen Strafrecht und Gesellschaftsdebatte

von Heiko Pohlmann 13. Februar 2026
von Heiko Pohlmann 13. Februar 2026
Spurensicherung im Kiefernweg in Wallenhorst. / Foto: Pohlmann
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📍Ort des Geschehens: Wallenhorst (Zentrum)

Vertreter von Polizei und Staatsanwaltschaft sprachen am Tatort in Wallenhorst nicht von „Femizid“ sondern neutral von einem „Tötungsdelikt“ – das ist üblich, wenn Ermittlungen ganz am Anfang stehen. Doch es war offenbar mehr als eine Tötung, zum Beispiel aus Affekt. Am Tag nach der Gewalttat ordnete ein Haftrichter in Osnabrück für den Ehemann der Getöteten, den Vater der drei gemeinsamen Kinder, Untersuchungshaft an – wegen Mordverdachts. Nun drängt sich eine Frage auf: War es ein Femizid?

Die 39-jährige Mutter von drei schulpflichtigen Kindern wurde am frühen Donnerstagmorgen in einem Nebengebäude ihres Wohnhauses in Wallenhorst getötet. Eine Obduktion an der Gerichtsmedizin in Oldenburg bestätigt ein Gewaltverbrechen. Die Ermittlungen laufen und ein Tatverdächtiger – der Ehemann und Vater der Kinder – ist in Untersuchungshaft.

Begriffsbestimmung: Was ist ein „Femizid“?

Der Begriff „Femizid“ bezeichnet die Tötung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts. Gemeint sind insbesondere Fälle, in denen Frauen von (Ex-)Partnern oder nahestehenden Männern getötet werden – häufig im Kontext von Kontrolle, Besitzdenken, Trennung oder eskalierender häuslicher Gewalt.
Der Begriff wird vor allem in gesellschaftspolitischen und kriminologischen Debatten verwendet. Er soll deutlich machen, dass bestimmte Tötungen von Frauen strukturelle Hintergründe haben können – etwa patriarchale Rollenmuster oder geschlechtsspezifische Gewalt.

Steht der „Femizid“ im Strafgesetzbuch?

Nein. Im deutschen Strafrecht gibt es keinen eigenen Straftatbestand „Femizid“.
Juristisch wird zwischen Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB) unterschieden. Entscheidend sind sogenannte Mordmerkmale – etwa Heimtücke, niedrige Beweggründe oder Grausamkeit. Ob eine Tat als Mord oder Totschlag eingestuft wird, hängt also von den konkreten Umständen ab, nicht vom Geschlecht des Opfers.
Im Fall von Wallenhorst scheinen nach erster Einschätzung der Tatumstände Mordmerkmale vorzuliegen, die Untersuchungshaft wurde entsprechend begründet.

Warum ist „Femizid“ bislang kein eigener Straftatbestand?

In der politischen Diskussion wird seit Jahren darüber debattiert, ob geschlechtsspezifische Tötungen gesondert benannt oder als besonders schwerwiegend im Gesetz verankert werden sollten. Befürworter argumentieren, dass dadurch das strukturelle Problem sichtbarer werde und Ermittlungsbehörden sensibler für entsprechende Hintergründe würden.
Kritiker halten dagegen, dass das bestehende Strafrecht bereits ausreichend Instrumente biete. Mord werde ohnehin mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet. Ein zusätzlicher Straftatbestand schaffe eher Symbolpolitik als tatsächliche rechtliche Verschärfung und es wäre ein Gesetz, das Opfer und Täter nach Geschlecht separiere.

Was spricht im Fall Wallenhorst für einen „Femizid“ – oder dagegen?

Öffentlich bestätigt ist bislang lediglich: Eine Frau wurde getötet, ihr Ehemann sitzt wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft. Zu möglichen Tatmotiven äußern sich die Ermittlungsbehörden nicht. Auch eine Einordnung als Femizid wurde bislang nicht vorgenommen. Vertreter von Polizei und Staatsanwaltschaft betonten am Tatort die frühe Phase der Ermittlungen. Zunächst war von einem Tötungsdelikt die Rede. Ob tatsächlich, wie aktuell angenommen, Mordmerkmale vorliegen und welches Motiv zugrunde liegt, ist Gegenstand der weiteren Untersuchungen. Ein Gericht wird daüber urteilen, solange handelt es sich bei dem Ehemann, sollte sich durch die Ermittlungen nicht noch ein anderes Bild ergeben, auch lediglich um den „mutmaßlichen“ Täter.

Für die Bewertung als Femizid wäre entscheidend, ob die Tat im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt, Besitzdenken oder einer Trennungssituation stand. Solche Hintergründe sind derzeit nicht öffentlich bekannt.

Erinnerungen an den „Femizid“ in Osnabrück Schinkel-Ost drängen sich auf

Die Debatte ist auch in Osnabrück nicht neu. Im vergangenen Jahr wurde die Tötung einer Frau und Mutter  im Osnabrücker Stadtteil Schinkel-Ost öffentlich als Femizid eingeordnet. Auch dort war eine Frau von ihrem Partner getötet worden. HASEPOST berichtete ausführlich über den Fall und die gesellschaftliche Diskussion, die sich daran anschloss.

Ob auch die Tat von Wallenhorst in diese Kategorie fällt, werden die laufenden Ermittlungen zeigen müssen. Klar ist schon jetzt: Drei Kinder haben ihre Mutter verloren – und eine ruhige Wohnsiedlung steht unter dem Eindruck eines Verbrechens, das weit über juristische Begrifflichkeiten hinausgeht.

Mehr Nachrichten aus der Region?

➡️ Alle aktuellen Artikel zu Wallenhorst (Zentrum) finden Sie hier.

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Heiko Pohlmann

Heiko Pohlmann gründete die HASEPOST 2014, basierend auf dem unter dem Titel "I-love-OS" seit 2011 erschienenen Tumbler-Blog. Die Ursprungsidee reicht auf das bereits 1996 gestartete Projekt "Loewenpudel.de" zurück. Direkte Durchwahl per Telefon: 0541/385984-11

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