Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat den Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Zusammenhang mit einem tödlichen SEK-Einsatz im Frankfurter Bahnhofsviertel als unzulässig verworfen. Damit bestätigte der 7. Strafsenat endgültig die Einstellung des Verfahrens gegen den beteiligten SEK-Beamten durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt.
OLG Frankfurt verwirft Antrag als unzulässig
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main teilte am Dienstag mit, dass der 7. Strafsenat über das Klageerzwingungsverfahren entschieden hat, welches den Polizeieinsatz im August 2022 betraf. Bei dem Einsatz war der Bruder des Antragstellers durch Schüsse eines SEK-Beamten getötet worden. Der Mann hatte sich nach der Bedrohung zweier Prostituierter in berauschtem Zustand und bewaffnet mit einem Messer sowie vermeintlich einer Pistole in einem Hotelzimmer verschanzt.
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestätigt
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte das Verfahren gegen den Beamten nach umfangreichen Ermittlungen eingestellt, da sie von einem durch Notwehr gerechtfertigten Angriff ausging. Der Bruder des Getöteten hatte diese Einstellung angefochten und einen Messerangriff in Zweifel gezogen. Nach seiner Auffassung seien die tödlichen Schüsse abgegeben worden, als sich der Geschädigte bereits auf dem Boden befunden habe.
Keine Fehler in den Ermittlungen festgestellt
Das Oberlandesgericht sah nach eigenen Angaben keine Fehler in den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und wies den Antrag zurück. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
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