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Till Lindemanns Anwälte sehen ihren Mandanten entlastet

(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Anwälte von Till Lindemann sehen ihn umfangreich entlastet.

Die Anwälte von Till Lindemann haben bekanntgegeben, dass die Staatsanwaltschaft in Vilnius das Ermittlungsverfahren gegen den Rammstein-Sänger eingestellt hat. Die Anzeige von Shelby Lynn hatte das Verfahren ausgelöst, jedoch konnte die Staatsanwaltschaft keine objektiven Beweise für die Vorwürfe von Lynn finden. Lindemanns Anwälte betonen, dass die Ermittlungen auch nicht auf Strafanzeigen von vermeintlichen Opfern zurückgehen. Die Anzeigen seien von unbeteiligten Dritten erstattet worden, die sich auf Medienberichte und Vorwürfe in sozialen Netzwerken stützen.

Gutachten entlastet Lindemann

Lindemanns Anwälte haben außerdem ein Gutachten beim Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln in Auftrag gegeben. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Verletzungen, die auf Bildern und Videos von Shelby Lynn zu sehen sind, nicht typisch für eine Fremdeinwirkung sind und keine Hinweise auf sexualisierte Gewalt zeigen. Das Gutachten legt stattdessen eine Unfallursache ohne Fremdeinwirkung nahe. Obwohl nichts ausgeschlossen werden kann, gibt es laut Gutachten keine objektiven Beweise für eine Tatbegehung durch Lindemann.

Kanzlei beantragt einstweilige Verfügung gegen „Spiegel“

Die Kanzlei Schertz Bergmann hat beim Landgericht Hamburg den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den „Spiegel“ beantragt. Sie werfen dem Magazin vor, die Intimsphäre von Lindemann verletzt und unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet zu haben. Auch eine Youtuberin hat bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben und ein Beitrag der Schweizer Zeitung „Blick“ wurde nach einer Abmahnung nicht mehr online gestellt.

Lindemanns Anwälte sehen ihren Mandanten umfassend entlastet und betonen, dass es keine objektiven Beweise für die Vorwürfe gibt. Das Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln legt nahe, dass die Verletzungen von Shelby Lynn auf einen Unfall ohne Fremdeinwirkung zurückzuführen sind. Die Kanzlei Schertz Bergmann geht gegen Medien vor, die ihrer Meinung nach unwahre Behauptungen verbreitet haben.

Foto: Till Lindemann. / Foto: Sven Mandel / CC-BY-SA-4.0


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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