Schon im Sommer 2021 hat das Deutsche Tierschutzbüro (heute ANINOVA) Tierquälerei in einer Schweinemast im Landkreis Osnabrück aufgedeckt und angezeigt. Auch die Staatsanwaltschaft Oldenburg nahm Ermittlungen auf. Zu einem Gerichtstermin wird es nicht mehr kommen, der Landwirt zahlt lediglich 5.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.
Tierschützer deckten Schweinemast im Landkreis auf
Vor etwa drei Jahren hat das Deutsche Tierschutzbüro (heute ANINOVA) Bildmaterial aus einer Schweinemast in der Gemeinde Merzen bei Neuenkirchen veröffentlicht. Der Landwirt ist vor Ort bekannt, denn er war CDU-Mitglied und stellvertretender Bürgermeister von Merzen. In dem Betrieb wurden zu dem Zeitpunkt der Aufnahmen 7.000 Schweine gemästet. Die Bildaufnahmen zeigen katastrophale Bedingungen: Die Tiere haben zum Teil blutige Verletzungen an den Beinen, sodass sie sich nur unter Schmerzen fortbewegen können. Andere Tiere hatten große Abszesse, die nicht behandelt wurden. Der Platz im Stall ist zu eng und Tageslicht kann kaum einfallen. Die Videoaufnahmen zeigen Schweine, die apathisch wirken oder kurz vor dem Tod sind. „Damals wurde ein totes Schwein vorgefunden, dass bereits blau aufgedunsen war. Vermutlich lag es schon mehrere Tage tot im Stall”, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA. Er und sein Team haben 2020 und 2021 insgesamt sieben Schweinemast-Anlagen in Niedersachsen aufgedeckt und eine Online-Kampagne mit dem Titel „Der Standard ist Tierquälerei“ ins Leben gerufen, um Aufmerksamkeit für die miserablen Bedingungen in der Tierhaltung zu erzeugen und Tiere aus ihrem Leid zu befreien.
Außergerichtliche Einigung auf 5.000 Euro Geldstrafe
Die Tierrechtsorganisation ANINOVA zeigte den Mastbetrieb an und die Staatsanwaltschaft Oldenburg leitete Ermittlungen ein. Eine sachverständige Auswertung der Aufnahmen ergab, dass bei acht Mastschweinen mindestens seit einigen Tagen verschiedene Krankheiten und erhebliche Verletzungen vorlagen. Die Schweinen hatten starke Schmerzen und Leiden, die nicht behandelt wurden, damit ist der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt. Die Staatsanwaltschaft verhängte Ende 2022 eine Geldstrafe über 5.600 Euro und außerdem sollte der Betreiber die eingesparten Behandlungskosten von 317,47 Euro nachträglich zahlen. Der Landwirt legte Einspruch ein und die für August 2023 angesetzte Verhandlung vor dem Amtsgericht Bersenbrück wurde abgesagt. Der für März neu angesetzten Gerichtstermin wird auch nicht stattfinden, denn das Gericht, der Landwirt und die Staatsanwaltschaft Oldenburg haben sich darauf verständigt, das Verfahren nach § 153a Abs. 2 StPO gegen die Zahlung von einer Geldauflage von 5.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation einzustellen.
Tierschützer fordern härtere Strafen
„Der Landwirt betreibt diverse Mastanlagen, 5.000 Euro zahlt er aus der Portokasse. Hinzu kommt, dass diese Entscheidung überhaupt keine abschreckende Wirkung hat. Tierquälerei muss hart bestraft werden“, so Peifer. ANINOVA beobachte schon seit Jahren, dass bei Tierschutz-Verstößen kaum empfindliche Strafen ausgesprochen werden. Deshalb wurde gemeinsam mit anderen Tierrechtsorganisationen ein Datenprojekt ins Leben gerufen, das Statistiken zu Tierquälerei erstellt und veröffentlicht. Dort wurden aus den letzten Jahren alle Aufdeckungen der beteiligten Organisationen zusammengetragen und ausgewertet. „In den dort 186 verzeichneten Fällen kam es nur in 25 Fällen zu einer Verurteilung durch ein Gericht, das sind gerade mal 14 %. Meistens sind es dann auch nur Geldstrafen. Haftstrafen oder Tierhalteverbote werden so gut wie nie ausgesprochen“, berichtet Pfeifer.
Kein Einzelfall in Osnabrück
Die Schweinemast in Merzen im Landkreis von Osnabrück ist kein Einzelfall in der Region. Erst in der letzten Woche veröffentlichte ANINOVA gemeinsam mit Content Creater Jonas Ems Bildmaterial eines Schweinebetriebs bei Osnabrück, der damit wirbt, besonders auf Tierwohl zu achten. Die Aufnahmen zeigen ganz im Gegenteil Tierquälerei: Beengte Verhältnisse, schwer kranke und verletzte Schweine und Ferkel, sowie tote Tiere.