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Startseite Deutschland & die WeltThüringer Verfassungsschutz sieht AfD als „kämpferisch-aggressiv“
Deutschland & die Welt

Thüringer Verfassungsschutz sieht AfD als „kämpferisch-aggressiv“

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 20. Juli 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 20. Juli 2024
Björn Höcke (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Der Thüringer Verfassungsschutz hat den Landesverband der AfD als „kämpferisch-aggressiv“ bezeichnet, was über die reine Feststellung verfassungsfeindlicher Bestrebungen für eine Beobachtung durch Geheimdienste hinausgeht. Diese Charakterisierung könnte Folgen für eine Diskussion um ein mögliches Parteiverbot der AfD haben.

Geheimgutachten stuft Thüringer AfD als „kämpferisch-aggressiv“ ein

Ein geheimer Vermerk des Thüringer Verfassungsschutzes von Ende Juni, über den die „Welt am Sonntag“ an diesem Wochenende berichtet, klassifiziert den Landesverband der AfD in Thüringen als „kämpferisch-aggressiv“. Laut dem Dokument, das dem Innenministerium des Landes vorgelegt wurde, fördert die AfD dort beständig die Ablehnung der „verfassungsmäßigen staatlichen Ordnung“ und fällt durch „Diffamierungen staatlicher Institutionen und der sie tragenden Parteien“ auf.

Kritik an demokratischem Rechtsstaat und „fremden Mächten“

Die Sicherheitsbehörde listet in ihrem Bericht weitere Vorwürfe auf: Die AfD würde die Meinung verbreiten, dass die Ursachen für Missstände „im Wesen des demokratischen Rechtsstaats“ liegen. Darüber hinaus behauptet sie, „fremde Mächte“ würden Deutschland kontrollieren und das deutsche Volk zerstören wollen.

Auswirkungen auf Diskussion um Parteiverbot

Die Einstufung als „kämpferisch-aggressiv“ geht über die Feststellung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen für eine Geheimdienstüberwachung hinaus. Sie wird häufig von Behörden verwendet, um ein Vereinsverbot zu begründen. Daher könnte dieses Gutachten die Diskussion um ein Parteiverbot der AfD weiter anheizen.

Urteil des Verwaltungsgerichts Gera sorgte für Kontroverse

Die Bedeutung der „kämpferisch-aggressiven Haltung“ im Kontext des Falls eines AfD-Mitglieds, dem das Führen einer Waffe vom Landratsamt des Saale-Orla-Kreises im Südosten Thüringens aufgrund seiner „fehlenden waffenrechtlichen Zuverlässigkeit“ untersagt wurde. Nach Klage des Betroffenen gab das Verwaltungsgericht Gera dem AfD-Mitglied recht. Auch das Oberverwaltungsgericht hielt fest, dass zwar Anhaltspunkte für eine verfassungswidrige Ausrichtung des AfD-Landesverbandes vorliegen, aber eine „kämpferisch-aggressive Haltung“ der AfD fehle, um die Waffen des Mannes einzuziehen.

Verfassungsschutz prüft „kämpferisch-aggressive Haltung“

In dem Geheimgutachten hat die Behörde 35 Einzelaussagen von AfD-Funktionären zusammengestellt, die eine „kämpferisch-aggressive“ Haltung belegen sollen, wobei 31 dieser Aussagen vom Landeschef Höcke stammen. Bezüglich der „kämpferisch-aggressiven Haltung“ ist die Prüfung laut Verfassungsschutz noch nicht abgeschlossen. Verfassungsschutz und Innenministerium würden die rechtlichen Fragestellungen aktuell bewerten. Der Chef des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, äußerte sich in der Vergangenheit als entschiedener AfD-Gegner. Er sagte in einem Interview im vergangenen Sommer mit einem israelischen TV-Sender: „Sie wollen die Regierung bezwingen, den Staat, und das ganze System, das in der Bundesrepublik Deutschland eingerichtet wurde“.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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