Der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke sieht sich erneut mit einer Aufhebung seiner Immunität konfrontiert. Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hat den entsprechenden Schritt auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gera unternommen, die gegen Höcke wegen einer möglichen Verunglimpfung der Nationalflagge ermittelt.
Staatsanwaltschaft Gera ermittelt
Die Staatsanwaltschaft Gera hatte die Immunitätsaufhebung beantragt, um Ermittlungen bezüglich einer Rede des AfD-Politikers vom 3. Oktober 2022 durchführen zu können. Höcke steht unter Verdacht, gegen Paragraf 90a des Strafgesetzbuches (StGB) – die Verunglimpfung der Farben, der Flagge, des Wappens oder der Hymne der Bundesrepublik Deutschland – verstoßen zu haben. Dieses Delikt kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
Frühere Verurteilungen
Björn Höcke war zuvor im Dezember des aktuellen Jahres vom Landgericht Halle (Saale) zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen á 130 Euro verurteilt worden. Der Prozess drehte sich um die Verwendung einer verbotenen SA-Parole durch den AfD-Landesvorsitzenden.
Der Vorsitzende Richter wies in der Urteilsbegründung die Kritik des Angeklagten zurück, dass es sich um einen „politischen“ Prozess handele. Eine Freiheitsstrafe sei in diesem Fall jedoch nicht angemessen gewesen. Nichtsdestotrotz sei es für ihn unstrittig, dass die Rechtslage die Parole verbiete.
Höcke war bereits Mitte Mai von derselben Strafkammer zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden. Der Grund: In einer Rede in Merseburg hatte er die Parole „Alles für Deutschland“ verwendet, die als Losung der „Sturmabteilung“ (SA) der Nazis bekannt ist. Diese Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Umgang mit umstrittenen Parolen
Im zweiten Prozess drehte es sich um die Verwendung derselben Parole bei einer anderen AfD-Veranstaltung in Gera. Hierbei soll Höcke jedoch nicht selbst die umstrittenen drei Worte vollständig ausgesprochen, sondern das Publikum zur Wiederholung animiert haben.
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