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Thüringer Gericht erlaubt Änderung der Landtagssitzungsordnung

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat eine einstweilige Anordnung zur konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags erlassen, die der CDU weitgehend Recht gibt. Insbesondere wird der Alterspräsident verpflichtet, bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Neufassung der Tagesordnung zur Abstimmung zu stellen.

Entscheidungen des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat die Entscheidung getroffen, dass der Alterspräsident dazu verpflichtet ist, schon vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Neufassung der Tagesordnung im Plenum zur Abstimmung zu bringen. Dieser Beschluss wurde am vergangenen Freitagabend von den Weimarer Richtern gefällt. Einige der weiteren Anträge, die von der CDU gestellt wurden, wurden jedoch abgelehnt.

Keine Regelung für Konstituierungshandlungen

Laut den Verfassungsrichtern trifft die Thüringer Verfassung keine Regelung bezüglich der Reihenfolge der Konstituierungshandlungen. Es gibt keine Vorgabe, dass die Wahl des Landtagspräsidenten vor dem Beschluss einer Geschäftsordnung stattfinden muss. Die Abgeordneten haben das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht, selbst in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen und dabei sowohl die Themen als auch die Reihenfolge der Tagesordnung festzulegen. Eine Debatte und Beschlussfassung über eine Änderung der Geschäftsordnung vor der Wahl des Landtagspräsidenten ist demnach zulässig.

Änderung der Wahlmodalitäten des Landtagspräsidenten

Des Weiteren sah der Verfassungsgerichtshof keine Verletzung des Verfassungsrechts in der beabsichtigten Regelung, die es allen Fraktionen – und nicht nur der stärksten Fraktion – erlaubt, für die erste Wahlrunde Vorschläge zur Wahl des Landtagspräsidenten einzureichen. Eine Nichtbehandlung des Antrags zur Änderung der Wahlmodalitäten des Landtagspräsidenten durch den Alterspräsidenten sei „unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht“ zu ziehen, heißt es im Beschluss des Gerichts.

Die erste Sitzung des Thüringer Landtags am vergangenen Donnerstag endete im Chaos. Als der von der AfD nominierte Alterspräsident die Sitzung eröffnete, wurde er schnell durch Geschäftsordnungsanträge unterbrochen und es entbrannte ein Streit über die Reihenfolge der Tagesordnung. Die offizielle Konstituierung konnte nicht durchgeführt werden, weshalb das Thüringer Landesverfassungsgericht angerufen wurde, um zu klären, wie es weitergehen soll.

Aufgrund der Entscheidung dürfte in der für Samstag neu angesetzten Sitzung wahrscheinlich eine Änderung beschlossen werden und dann könnten alle Parteien Vorschläge für das Amt des Landtagspräsidenten einbringen. Bisher war es nur der stärksten Fraktion gestattet, was nach der Landtagswahl vom 1. September die AfD war.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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