Nach der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz spricht sich Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) für ein Verbot einzelner Landesverbände der Partei aus. Er sieht insbesondere den Thüringer Landesverband der AfD als klar verfassungsfeindlich eingestuft und fordert eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht.
Maier pocht auf „wehrhafte Demokratie“
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) bekräftigte seine Haltung, dass die AfD insgesamt als verfassungsfeindlich einzustufen sei. "Ich bin weiterhin der festen Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig ist und deshalb die Instrumente der wehrhaften Demokratie zur Anwendung kommen sollten", sagte Maier dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Freitagausgaben). Nach seinen Worten gelte dies zumindest gegenwärtig gesichert für den Landesverband der AfD Thüringen, dessen Einstufung als verfassungsfeindliche Bestrebung rechtskräftig sei.
Forderung nach Verbotsprüfung durch Bundesverfassungsgericht
"Ein Verbot dieses und/oder anderer bisher als verfassungsfeindlich eingestufter Landesverbände muss meines Erachtens durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden", sagte der Landesinnenminister dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Ich halte deshalb eine Antragstellung weiterhin für erforderlich." Maier knüpft seine Forderung an die bereits erfolgte Einstufung bestimmter AfD-Landesverbände als verfassungsfeindliche Bestrebungen.
Bewertung der Kölner Gerichtsentscheidung
Das Verwaltungsgericht Köln habe im einstweiligen Rechtsschutz entschieden, betonte Maier gegenüber dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Das ist eine vorläufige Entscheidung, die Hauptsache bleibt abzuwarten", so Maier. Zugleich habe das Gericht nach seinen Worten sehr deutlich festgestellt: "Es besteht hinreichende Gewissheit, dass es innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen gibt", sagte der SPD-Politiker dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Der starke Verdacht bleibt damit ausdrücklich bestehen."
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