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AktuellOsnabrück

Terminalvorfahrt neu geregelt: Zu langes Halten am FMO kostet künftig Geld

von PM 16. Oktober 2024
von PM 16. Oktober 2024
FMO / Foto: Pohlmann
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Der Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) hat Terminalvorfahrt neu geregelt. Fluggäste und Besucher haben künftig zwar weiterhin die Möglichkeit, die Haltespuren vor dem Terminal zu nutzen, müssen dabei allerdings eine Zeitspanne beachten.

Die Neuregelung begründet der FMO mit der deutlich gestiegenen Fluggastzahl, durch die auch der Verkehr vor den Terminalgebäude stark zugenommen habe. Von daher sei es unabdingbar, dass dieser Bereich nicht für längere Parkvorgänge blockiert wird, um weiter einen reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten.

Ab 10 Minuten kostet’s Geld

Fluggäste und Besucher haben weiterhin die Möglichkeit, auf den Haltespuren direkt vor dem Terminal zu halten und einen Be- und Entladevorgang durchzuführen. Dafür gibt es eine Zeitspanne von bis zu zehn Minuten, in der dies kostenfrei möglich ist. Bei einem
längeren Halte- oder Parkvorgang an dieser Stelle wird eine Gebühr von 3 EUR pro 10 Minuten fällig. Der FMO empfiehlt daher, für längere Parkvorgänge den Terminal-Kurzzeitparkplatz P1 zu nutzen.

Kennzeichen wird von Kamera erfasst

Bei der Terminalzufahrt wird das Fahrzeug-Kennzeichen von einer Kamera erfasst. Auf einem Monitor wird auf die 10-minütige kostenfreie Haltezeit hingewiesen. Bei der Ausfahrt am Ende der Terminalgebäude erfasst wiederum eine Kamera das Kennzeichen und zeigt auf einem weiteren Monitor an, ob man innerhalb der Freiparkzeit geblieben ist oder eine Parkgebühr fällig wird. Diese kann an diversen Kassenautomaten mit Eingabe des Kennzeichens oder auch online entrichtet werden.

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PM

Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

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