Besondere Freundlichkeit, nachgewiesene Deutsch- und vor allem fundierte Ortskenntnisse sind im Entwurf der neuen Taxiordnung, die von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Taxigewerbe erarbeitet wurde, nicht zu finden.
Allerdings wird es in Zukunft für den Fahrgast leichter seinen Chauffeur zu identifizieren, wenn es erstmals einen von der Stadt erstellten Fahrerausweis geben wird.
Selbstverständlichkeiten, wie eine angemessene Radiolautstärke, Sauberkeit des Autos, die Beachtung der Straßenverkehrsordnung und dass dem Fahrgast auf Wunsch beim Beladen des Kofferraums geholfen wird, sollen ebenfalls zukünftig Bestandteil einer verbindlichen Regelung sein.
Anders als in vielen anderen Städten, war in Osnabrück bislang nur geregelt welcher Fahrpreis vom Fahrgast zu entrichten ist, eine „Taxenordnung“ gibt es voraussichtlich erst ab der zweiten Jahreshälfte 2018.
Taxifahrer wollen mehr Rechte
Hintergrund für die Neuregelung war nicht etwa eine Charme- oder Qualitätsoffensive des Transportgewerbes, sondern der Wunsch nach zusätzlichen Aufstellflächen außerhalb der oft recht knapp bemessenen Taxistände, zum Beispiel am Rande der Altstadt, vor dem Alando Palais oder der OsnabrückHalle.
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Nach dem Vorbild der Oldenburger Taxiordnung wurde zusammen mit der Stadtverwaltung ein Verfahren entwickelt, wie demnächst auch außerhalb der Taxistände zusätzliche Droschken bereitgestellt werden dürfen. Bis ein derartiger Platz genehmigt wird, der auch Einschränkungen, zum Beispiel für spezielle Behindertenfahrzeuge beinhalten kann, ist ein bürokratisches Genehmiguns- und Antragsverfahren zu durchlaufen.
Nach Angaben von Norbert Obermeyer, Leiter des Fachdienstes Straßenverkehr, ist der Aufwand dafür aber überschaubar. Sonderregelungen, zum Beispiel für die Maiwoche oder den Weihnachtsmarkt sind auch denkbar.
Verwaltung nicht über Gespräche von Politik und Taxigewerbe informiert
Der Ausschuss für Feuerwehr und Ordnung hat die Taxenordnung ohne Empfehlung an den Stadtrat weitergegeben, da Oliver Hasskamp (FDP) daran erinnerte, dass es vor der kommenden Ratssitzung im Mai noch Gespräche zwischen Politik und Taxigewerbe geben wird, worüber Verwaltungschef Frank Otte nach eigenen Angaben nicht informiert war.
Taxifahrer kassieren Behinderte ab
Im Verlauf der Ausschussitzung stellte sich auch heraus, dass einige Taxifahrer 10 Euro für die Beförderung von Rollstulfahrern verlangen. Eine derartige Gebühr ist jedoch in der geltenden Tarifordnung überhaupt nicht vorgesehen.
In einer möglichen Neufassung der Gebührenordnung, an der in der Verwaltung bereits gearbeitet wird, soll dieser Behinderten-Aufschlag allerdings künftig festgesetzt werden, so Norbert Obermeyer von der Verwaltung.