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Startseite AktuellTaxi-Streit vor Gericht: WhatsApp-Nachricht bringt Osnabrücker Funkzentrale in Bedrängnis
Aktuell

Taxi-Streit vor Gericht: WhatsApp-Nachricht bringt Osnabrücker Funkzentrale in Bedrängnis

Appfahrt klagt gegen großen Mitbewerber

von Dominik Lapp 27. Februar 2026
von Dominik Lapp 27. Februar 2026
(Symbolbild) Taxi
40
📍Ort des Geschehens: Osnabrück (Gesamtstadt)

Ein kurzer Text in einer WhatsApp-Gruppe hatte jetzt ein juristisches Nachspiel: Das Landgericht Osnabrück hat einer Taxi-Funkzentrale untersagt, mit einer bestimmten Ankündigung gegenüber Taxiunternehmern zu werben. Das Urteil zeigt, wie schnell digitale Kommunikation im harten Wettbewerb rechtliche Grenzen überschreiten kann.

Worum es in dem Streit ging

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen zwei konkurrierende Vermittlungsdienste: die Appfahrt GmbH und die Osnabrücker Funk-Taxi-Zentrale 32011 e.G. Beide vermitteln Fahrten an Taxiunternehmen in der Stadt – allerdings über unterschiedliche Systeme. Während Appfahrt vor allem über App und Webseite arbeitet, betreibt die Genossenschaft 32011 eine klassische Funkzentrale, über die ein Großteil der Fahrten in Osnabrück organisiert wird. Besonders lukrativ sind so genannte Festpreisfahrten. Dabei handelt es sich meist um längere Strecken außerhalb des Stadtgebiets, die für Taxiunternehmer wirtschaftlich attraktiv sind.

Die entscheidende WhatsApp-Nachricht

Auslöser des Rechtsstreits war eine Nachricht, die die Funk-Taxi-Zentrale im Sommer 2024 in einer WhatsApp-Gruppe mit zahlreichen Osnabrücker Taxiunternehmern veröffentlichte. Darin hieß es sinngemäß, Festpreisfahrten würden künftig nur noch an diejenigen Unternehmer vermittelt, die ausschließlich den Vermittlungsdienst der Zentrale nutzen.

Nach Darstellung der Appfahrt GmbH kündigten daraufhin mehrere Taxiunternehmer ihre Zusammenarbeit mit der App. Andere hätten Sorgen geäußert, wirtschaftliche Nachteile zu erleiden, wenn sie weiterhin parallel mit beiden Vermittlern arbeiteten. Die Klägerin sah darin den Versuch, einen Wettbewerber gezielt vom Markt zu verdrängen.

Appfahrt-Taxi / Foto: Selahattin Ekicibil

Appfahrt-Taxi / Foto: Selahattin Ekicibil

Die Verteidigung der Funkzentrale

Die Osnabrücker Funk-Taxi-Zentrale wies diese Vorwürfe vor Gericht zurück. Die Nachricht sei lediglich als interne Information gedacht gewesen. Ziel sei gewesen, die Qualität der Fahrtenvermittlung zu sichern, da es zuvor Beschwerden über nicht angenommene Aufträge gegeben habe. Man habe zuverlässige Unternehmer bevorzugen wollen, nicht jedoch die Konkurrenz ausschalten. Zudem sei Taxiunternehmern die Nutzung anderer Vermittlungsdienste weiterhin erlaubt gewesen.

Das Urteil des Landgerichts

Das Landgericht Osnabrück folgte dieser Argumentation nur teilweise. Die Richter sahen in der WhatsApp-Nachricht eine gezielte Behinderung eines Mitbewerbers und damit einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Entscheidend war aus Sicht des Gerichts die Wirkung der Aussage: Weil die Funkzentrale einen großen Teil der Fahrten in Osnabrück vermittelt, hätten Taxiunternehmer wirtschaftliche Einbußen befürchten müssen, wenn sie nicht ausschließlich mit ihr zusammenarbeiten. Dadurch sei faktisch Druck entstanden, die Zusammenarbeit mit der Konkurrenz zu beenden. Die Zentrale darf eine solche Aussage künftig nicht mehr verbreiten. Bei Verstößen drohen empfindliche Ordnungsgelder.

Beklagte muss überwiegenden Teil der Prozesskosten tragen

Nicht erfolgreich war die Appfahrt GmbH hingegen mit ihrem Feststellungsantrag hinsichtlich möglicher Schadensersatzansprüche. Das Unternehmen hatte keinen konkreten Schadensersatzbetrag geltend gemacht, sondern beantragt festzustellen, dass ihr etwaige aus dem Sachverhalt entstehende Schäden zu ersetzen sind. Nach Auffassung des Gerichts lagen die Voraussetzungen hierfür jedoch nicht vor. Die Funkzentrale muss jedoch einen Teil der vorgerichtlichen Anwaltskosten sowie zwei Drittel der Porzesskosten übernehmen.

Ein Urteil mit Signalwirkung

Der Fall zeigt, wie sensibel Wettbewerb in digital vernetzten Branchen geworden ist. Selbst scheinbar interne Nachrichten können rechtlich relevant sein, wenn sie wirtschaftlichen Druck auf Geschäftspartner ausüben.

Unsere Redaktion hat die Osnabrücker Funk-Taxi-Zentrale 32011 e.G. um eine Stellungnahme zu dem Urteil gebeten. Eine Antwort lag bis zum Redaktionsschluss jedoch nicht vor.

Geschäftsführer Selahattin Ekicibi

Hat gut lachen: Appfahrt-Geschäftsführer Selahattin Ekicibil hat vor Gericht einen Teilerfolg erzielt. / Foto: Hasepost-Archiv

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Dominik Lapp

Dominik Lapp ist seit 2023 Redaktionsleiter der HASEPOST. Der ausgebildete Journalist und Verlagskaufmann mit Zusatzqualifikation als Medienberater, Social-Media- und Eventmanager war zuvor unter anderem als freier Reporter für die Osnabrücker Nachrichten, die Neue Osnabrücker Zeitung und das Meller Kreisblatt sowie als Redakteur beim Stadtmagazin The New Insider und als freier Autor für verschiedene Kultur-Fachmagazine tätig. Seine größte Leidenschaft gilt dem Theater, insbesondere dem Musical und der Oper, worüber er auch regelmäßig auf kulturfeder.de berichtet.

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