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Tausende Täter bleiben durch fehlende Datenspeicherung unerkannt

Im vergangenen Jahr gingen beim Bundeskriminalamt (BKA) 180.300 Hinweise auf kinderpornografische Inhalte ein, wobei rund 89.350 dieser Hinweise strafbare Handlungen enthielten. Aufgrund mangelnder Identifizierungsmöglichkeiten blieben jedoch 16.923 Verfahren zu Kinder- und Jugendpornografie bei deutschen Internetnutzern unaufgeklärt, was nach Meinung von Experten eine ernsthafte Sicherheitslücke darstellt.

BKA erhält zahlreiche Hinweise auf kinderpornografische Inhalte

Im vergangenen Jahr sind beim BKA über 180.000 Hinweise auf kinderpornografische Inhalte eingegangen. Fast die Hälfte davon, rund 89.350, beinhalteten strafbare Handlungen. Dies berichtet die “Bild”, gestützt auf die Daten des National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) in den USA und deutsche Sicherheitskreise. Häufig beinhalten diese Hinweise die IP-Adressen, über die die Taten begangen wurden.

Unaufgeklärte Verfahren und maßende Sicherheitslücken

Allerdings konnten aufgrund fehlender Identifizierungsmöglichkeiten der Tatverdächtigen 16.923 Verfahren zu Kinder- und Jugendpornografie letztlich ohne Aufklärung eingestellt werden. Marion Gentges, Justizministerin von Baden-Württemberg (CDU), äußerte gegenüber der “Bild” ihre Besorgnis: “Das bedeutet, dass Zehntausende Täter im Netz weiterhin unerkannt bleiben”. Trotz der Tatsache, dass der Europäische Gerichtshof die anlasslose Speicherung von IP-Adressen für zulässig erklärt hat, existiert in Deutschland keine einschlägige Regelung, die die Kommunikationsanbieter zur Speicherung verpflichtet.

Forderung nach Verbesserung der digitalen Strafverfolgung

In Anbetracht dieser Problematik fordert Gentges eine Verbesserung der digitalen Strafverfolgung und die Festlegung einer Mindestdauer zur Speicherung von IP-Adressen. “Wir müssen die Sicherheitslücken in der digitalen Strafverfolgung schließen. Die Verkehrsdatenspeicherung darf nicht länger auf die lange Bank geschoben werden. Wenn wir hier nicht handeln und eine Mindestdauer zur Speicherung von IP-Adressen festlegen, erlauben wir Tätern weiterhin, sich hinter der Anonymität des Netzes zu verstecken”, so die Justizministerin.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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