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Tanzverbot wegen Corona in Osnabrück und im Landkreis: Club-Betreibern droht Haftstrafe [Update]

Trotz eindeutiger Vorgaben einer gemeinsamen von Stadt und Landkreis Osnabrück erlassenen Verfügung, wollte zumindest ein Osnabrücker Club-Betreiber sich offenbar über die zum Schutz gegen die Ausbreitung des Corona-Virus erlassenen Bestimmungen hinwegsetzen.

Ein Leserin machte uns auf ein Facebook-Posting unter dem Namen eines Clubs im Osnabrücker Fledder aufmerksam, in dem angekündigt wurde, es ginge heute am Freitag „ganz normal um 22 Uhr los“, verbunden mit der Aussage „maximal 300 Besucher laut der Stadt“ und der schon fast als zynisch anzusehenden Ergänzung „Bleibt gesund und sauber!“

Rund die Hälfte der Ansteckungen in der Hauptstadt nach Partynacht

Vor drei Tagen, am 10. März, stellte der Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb) fest, dass rund die Hälfte der in Berlin bis Dienstagmittag behördlich bekannten Sars-CoV-19-Infizierten habe in Berliner Clubs gefeiert und sich wohl auch dort angesteckt. Insgesamt 26 Infizierte steckten sich nach Recherchen des rbb in nur zwei Clubs an.
Auch wenn für junge Menschen das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs von Fachleuten bislang als gering eingeschätzt wird, tragen sie womöglich das Virus in ihre Familien und an ihren Arbeitsplatz und gefährden dadurch Menschenleben.

Dieses potentiell tödliche Risiko, dem verantwortungslose Clubbetreiber nicht nur Partygänger sondern auch Angestellte und die Allgemeinheit aussetzen, ist sicher auch ursächlich für die harte Strafandrohung, die bei Zuwiderhandlung droht.

Wer gegen die Regeln verstößt riskiert zwei Jahre Haft

Simon Vonstein erklärte auf Nachfrage unserer Redaktion für die Stadtverwaltung: „Es gilt die Allgemeinverfügung, in der es eine »300er-Regel« oder ähnliches nicht gibt. Alles über 1.000 [Teilnehmer] muss abgesagt werden, alles darunter darf nur unter den genannten Auflagen stattfinden“, zu den Auflagen zählt unter anderem die Zuweisung eines festen Sitzplatzes bei Veranstaltungen.
Und weiter ergänzt der Sprecher der Stadt: „Die Ordnungsbehörde wird zusammen mit der Polizei überprüfen, ob die Auflagen eingehalten werden. Wichtig ist, dass Zuwiderhandlung keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat darstellt. Das Strafmaß liegt bei bis zu zwei Jahren Haft.“

Der Betreiber des Clubs im Fledder erklärte zwischenzeitlich über Facebook „vorerst“ bleibe sein Club nun doch geschlossen. Eine schriftliche Anfrage zu der Aussage, dass dem Betreiber „laut der Stadt“ eine Erlaubnis für „300 Besucher“ gewährt worden sei, blieb bis zur Veröffentlichung dieses Artikels unbeantwortet.

[Update] Am frühen Abend meldete sich ein Vertreter der oben erwähnten Diskothek und erklärte per E-Mail, dass es am Freitag einen Anruf der Stadtverwaltung gegeben habe, bei dem die Richtlinien besprochen worden seien. Das betreffende Facebook-Posting wäre, so der Vertreter der Disco, zu dem Zeitpunkt die offizielle Aussage der Stadt gewesen, die Richtlinien hätten sich dann zwei Stunden später aber geändert, worauf man sich zur Schließung des Clubs entschlossen hätte.

Hierzu merken wir als Redaktion an, dass die Verfügung der Stadt bereits am Donnerstagmittag öffentlich vorgestellt wurde und die Festlegungen unseres Wissens nach nicht nachträglich verändert wurden, allerdings gibt es für uns auch keinen Anlass an der Erläuterung des Diskothekenbetreibers zu zweifeln.
Aktuell läuft vieles auch in der Verwaltung nicht in regulären Prozessen und auf Zuruf, so dass Fehler passieren können.

 


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