Ein syrischer Bürger, der angeblich Teil einer regierungsunterstützenden Miliz war, wurde von der Bundesanwaltschaft wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen angeklagt. Er soll zwischen 2012 und 2015 im Stadtviertel At-Tadamon in Damaskus aktiv gewesen sein und gewaltsame Aktionen zur Unterdrückung der Opposition ausgeübt haben.
Anklage gegen syrisches Milizmitglied
Die Bundesanwaltschaft erhob am 26. März vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg Anklage gegen einen syrischen Staatsangehörigen, der Teil einer regimezugehörigen syrischen Miliz sein soll. “Der Angeschuldigte sei der Begehung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen gegen Personen und gegen Eigentum in 21 Fällen hinreichend verdächtig”, teilte der Generalbundesanwalt am Mittwoch mit.
Die Vorwürfe im Detail
Der Angeschuldigte soll von 2012 bis 2015 Mitglied der “National Defence Forces” und der “Shabiha-Miliz” gewesen sein, die im Auftrag des syrischen Regimes oppositionelle Bestrebungen in At-Tadamon unterdrückt haben soll. “Dort töteten am 16. April und 16. Oktober 2013 Mitglieder der Abteilung 227 im Rahmen von Massenexekutionen mindestens 47 Zivilisten”, so die Bundesanwaltschaft.
Er wird des Weiteren beschuldigt, Checkpoints betrieben und Personen willkürlich festgenommen zu haben, um Gelder zu erpressen, Zwangsarbeit zu verhängen oder Folterungen vorzunehmen. “Der Angeschuldigte beteiligte sich persönlich an der Misshandlung von Zivilpersonen… Bei einem Vorfall im Jahr 2013 schlug er einen von der Miliz festgenommenen Mann ins Gesicht und instruierte weitere Mitglieder der Gruppierung, den Gefangenen über Stunden hinweg brutal mit Plastikrohren zu traktieren.”
Weitere Anklagepunkte
Im Herbst 2014 soll er gemeinsam mit anderen Milizionären und Mitarbeitern des syrischen Militärischen Geheimdienstes einen Zivilisten brutal misshandelt haben. “Der Angeschuldigte packte das Opfer an den Haaren und knallte seinen Kopf auf den Bürgersteig”, so der Generalbundesanwalt. Er soll zudem zahlreiche Zivilisten gezwungen haben, Sandsäcke an die nahegelegene Front zu transportieren, wo sie unter Beschuss und ohne Versorgung mit Nahrung und Wasser arbeiten mussten.
Auch Eigentumsdelikte werden ihm zur Last gelegt. So soll er Bargeld, Mobiltelefone und Waren aus Geschäften im Stadtviertel gestohlen haben. Die Anklageschrift erklärt: “Das Ziel war es, die damalige Protestbewegung mit Hilfe von Sicherheitskräften bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu unterbinden und die Bevölkerung einzuschüchtern.”
Der syrische Staatsangehörige wurde am 2. August 2023 festgenommen und befindet sich laut Generalbundesanwalt weiterhin in Untersuchungshaft.
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