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Syrer wegen Terrorverdacht und Kriegsverbrechen angeklagt

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen syrischen Staatsangehörigen wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung erhoben. Ihm werden zudem Kriegsverbrechen gegen Eigentum, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Beihilfe zum Völkermord vorgeworfen, wie der Generalbundesanwalt am Mittwoch mitteilte.

Anklage vor dem Staatsschutzsenat

Der Generalbundesanwalt teilte mit, dass der Angeschuldigte am 11. April 2024 festgenommen wurde und sich seitdem in Untersuchungshaft befindet. Gemäß der Anklageschrift soll er sich spätestens im Sommer 2014 im Raum Deir ez-Zor dem „Islamischen Staat“ (IS) angeschlossen haben und eine Führungsposition in der örtlichen Sicherheitsabteilung übernommen haben. Ihm wird vorgeworfen, eine zentrale Rolle bei der erzwungenen Inbesitznahme von Immobilien durch den IS gespielt zu haben.

Plünderung und Menschenrechtsverletzungen

Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, zusammen mit einer von ihm geführten Einheit bei mindestens 13 Gelegenheiten vor allem Privathäuser beschlagnahmt zu haben. Diese wurden laut Generalbundesanwalt fortan vom IS zur Unterbringung von Kämpfern, als Büros oder Lager genutzt. Er soll zudem für die Versorgung der Kämpfer mit Lebensmitteln in den beschlagnahmten Häusern verantwortlich gewesen sein.

Die Anklage wirft ihm weiterhin vor, dass der IS zwei der beschlagnahmten Gebäude als Gefängnisse für verschleppte Jesidinnen genutzt habe, die dort sexuell missbraucht und ausgebeutet wurden. Diese Praktiken seien ein integraler Bestandteil der von der terroristischen Vereinigung verfolgten Ziele zur Vernichtung der jesidischen Religionsgemeinschaft gewesen. Der Angeklagte soll eines dieser Gefängnisse überwacht und IS-Kämpfern Zutritt gewährt haben.

Rekrutierung von Minderjährigen

Ferner wird dem Syrer vorgeworfen, im Sommer 2014 seinen damals 13 Jahre alten Neffen für den IS rekrutiert zu haben. Der Junge habe eine militärische Ausbildung erhalten und an bewaffneten Auseinandersetzungen in Aleppo teilgenommen, heißt es weiter in der Anklageschrift.

Der Generalbundesanwalt schildert außerdem, dass das Regime ab Frühjahr 2011 mit zunehmender Gewalt gegen Kritiker vorging, um die damalige Protestbewegung frühzeitig zu unterdrücken. Ab Anfang 2012 eskalierte die Situation zu einem Bürgerkrieg, in dem sich staatliche syrische Kräfte und bewaffnete oppositionelle Gruppierungen, darunter der „Islamische Staat“, bekämpften.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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