Burkhard Blienert, der Suchtbeauftragte der Bundesregierung, kritisiert die Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann zur Lockerung des Strafrechts bezüglich unerlaubten Glücksspiels. Blienert warnt vor einer erhöhten Attraktivität Deutschlands für die organisierte Kriminalität und einem Kontrollverlust durch die Behörden und schlägt vor, den entsprechenden Paragrafen zu präzisieren statt zu streichen.
Kritik an geplanter Lockerung des Glücksspielstrafrechts
Burkhard Blienert, der Suchtbeauftragte der Bundesregierung, äußert harte Kritik an den Plänen des Bundesjustizministers, Marco Buschmann, zur Lockerung des Strafrechts. Buschmann plant, den Paragrafen zu streichen, der das Angebot von Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis verbietet.
Blienert warnt vor Kontrollverlust und Anziehungskraft für organisierte Kriminalität
Diese Maßnahme könnte „zu einem Kontrollverlust“ führen, warnt Blienert in einem Brief an den FDP-Minister, über den der „Spiegel“ berichtete. Blienert wendet sich auch an seine Parteifreundin, die Innenministerin Nancy Faeser, mit seiner Sorge, dass eine solche Gesetzesänderung Deutschland „noch attraktiver für die Organisierte Kriminalität“ machen würde.
Illegales Glücksspiel hat laut Blienert seit der Pandemie in Deutschland deutlich zugenommen und birgt ein besonders hohes Suchtrisiko. Würde der entsprechende Paragraf aus dem Strafgesetzbuch gestrichen, könnten Glücksspielveranstaltungen nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Blienert befürchtet, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Behörden unerlaubtes Spiel entdecken, sich verringern würde und die Ordnungsämter mit den Kontrollen völlig überfordert wären.
Blienerts Gegenvorschlag
Anstelle der Streichung des Paragrafen schlägt Blienert vor, diesen zu konkretisieren und beispielsweise auf Anbieter aus dem Ausland auszuweiten.
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