Nicht nur Lehrer und Schüler der allgemein- und berufsbildenden Schulen in Stadt und Landkreis können am Montag (10. Februar 2020) zu Hause bleiben, auch den Studierenden und Mitarbeitern der Universität wird vom Präsidium der Universität diese Option angeboten.
Auf ihrer Homepage veröffentlichte die Universität am Montagmorgen Hinweise wie Lehrende, Studierende und Mitarbeiter angesichts des Wetters handeln sollen.
Von Seiten der Hochschule Osnabrück lagen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels noch keine Hinweise vor.
Handlungsdruck entstand für die Universität, da man sich derzeit in einer wichtigen Prüfungswoche befinde.
Studierende sollen sich vorab online erkundigen
Studierende der Universität sollen über das Onlineportal „Stud-IP,“ prüfen ob Ihre Lehrveranstaltungen stattfinden. Sollte eine Lehrveranstaltung stattfinden, erscheinen alle Studierenden in eigener Verantwortung. Aus dem Fernbleiben von einer Lehrveranstaltung soll den Studierenden kein Nachteil entstehen. Prüfungen finden am Montag, den 10.2. nicht statt.
Lehrende sollen online ihre Anwesenheit angeben
Hochschullehrer sollen nach Anweisung des Präsidiums möglichst umgehend in „Stud-IP“ mitteilen, spätestens Montagmorgen, ob Ihre Lehrveranstaltungen stattfinden können.
Prüfungen fallen aus
Im Kontext von Prüfungen ist es besonders wichtig, dass Personen, die nicht, nicht rechtzeitig oder nur unter Gefahr erscheinen können, kein Nachteil entsteht. Es war eine schwere Entscheidung, so das Uni-Präsidium, aber Prüfungen finden daher am Montag, den 10.2. nicht statt und sollen nach Möglichkeit zeitnah nachgeholt werden.
Mitarbeiter der Universität können individuell entscheiden
Beschäftige der Universität können selbst wählen, ob sie aus Sicherheitsgründen oder aus Gründen der Familienvereinbarkeit zu Hause bleiben. Sie müssen zuvor Ihre Vorgesetzen informieren und die ausgefallenen Arbeitszeiten durch Urlaub oder Nacharbeit ausgleichen.
Ab Dienstag, den 11.2.2020, soll an der Universität Osnabrück wieder Normalbetrieb erfolgen.