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Stromkosten sinken in Flächenländern mit viel Erneuerbarer Energie

Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine Neuregelung der Stromnetzkosten in Kraft, die eine Umverteilung der Kosten zwischen den Verteilnetzbetreibern vorsieht. Diese Änderung führt dazu, dass Verbraucher in Flächenländern mit einem hohen Anteil an Wind- und Solarenergie weniger für ihren Strom zahlen werden.

Neue Kostenaufteilung bei Verteilnetzbetreibern

Laut Daten der Bundesnetzagentur, über die die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete, werden Haushalte im Netz der WEMAG in Mecklenburg-Vorpommern ab kommendem Jahr mehr als 200 Euro an Netzentgelten einsparen. Bei der Schleswig-Holstein Netz reduzieren sich die Kosten um etwa 150 Euro. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, stellte fest: “Die Netzentgelte in Regionen mit starkem Zubau von Wind und Sonne sinken spürbar.” Nun liege es an den Anbietern, diese Vorteile an die Kunden weiterzugeben.

Verteilung der Kosten bei Stromnetzausbau

Ab 2025 ermittelt die Bundesnetzagentur jährlich neu, welche Netzbetreiber durch die Integration von erneuerbaren Energien und den daraus resultierenden Netzausbau besonders belastet sind. Ein Teil ihrer Kosten wird dann bundesweit auf alle knapp 900 Netzbetreiber verteilt. Laut den Zahlen, auf die sich die FAZ bezieht, profitieren im kommenden Jahr 178 Unternehmen und deren Kunden erstmals von diesem neuen Mechanismus. Die betroffenen 178 Netzbetreiber können Kosten in Höhe von 2,4 Milliarden Euro weiterverteilen.

Belastung für Verbraucher in Stadtstaaten und dicht besiedelten Bundesländern

Im Gegenzug werden voraussichtlich die Verbraucher in den Stadtstaaten sowie in den dicht besiedelten Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg stärker belastet. Sie müssen ab dem 1. Januar einen Aufschlag auf ihre Stromrechnung bezahlen.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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