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Strom, Gas und Wärme: Abschläge bei den Stadtwerken Osnabrück sinken im März

Mit den Abschlägen im März werden Privatkunden der Stadtwerke Osnabrück erstmals durch die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme entlastet. Die Entlastung berechnen die Stadtwerke zunächst vorläufig – bis zentrale Fragestellungen geklärt und Abrechnungssysteme umgestellt sind.

„Wir stehen voll und ganz hinter dem Ziel, die Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar zu entlasten. Deswegen gehen wir im Sinne unserer Kundinnen und Kunden pragmatisch vor“, sagt Energiechef Jan-Hendrik Funke. Die pragmatische Lösung gehe nicht völlig konform mit den Vorgaben der Preisbremsengesetze. „Wir wollen möglichst zeitnah zu der gesetzlich vorgesehenen individuellen Entlastung kommen. Dafür ist es notwendig, dass der Gesetzgeber die für die Umsetzung der Preisbremsen kritischen Fragen und Widersprüche kurzfristig löst oder korrigiert.“

Ein Drittel der Kunden betroffen

Gut zwei Drittel der rund 180.000 Vertragskunden der Stadtwerke liegen mit ihren jeweiligen Tarifen unterhalb der gesetzten Preisgrenzen und sind somit überhaupt nicht betroffen. Für das restliche Drittel senken die Stadtwerke den Abschlag für Strom sowie Gas oder Wärme zunächst um einen pauschalen Betrag – und zwar abhängig vom Verbrauchspreis des jeweiligen Tarifs. Auf diese einfache Lösung setzen die Stadtwerke Osnabrück gemeinsam mit vielen anderen Stadtwerken. „Sicher ist: Alle berechtigten Kunden erhalten die vollständige Entlastung, die ihnen zusteht“, betont Funke.

Entlastungsbeträge müssen individuell errechnet werden

Seit Verabschiedung der Preisbremsengesetze Ende Dezember 2022 bereiten die Stadtwerke und ihr IT-Partner die Umsetzung vor. Die Preisbremsengesetze sehen vor, dass der Verbrauchspreis für Energie für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt wird. Für Strom bedeutet das 40 Cent/kWh (brutto), für Gas 12 Cent/kWh (brutto) und Wärme 9,5 Cent/kWh (brutto). Entlastungsbeträge müssen für sämtliche Kunden individuell errechnet und mitgeteilt werden. Für Stromverträge gelten dabei andere Vorgaben als für Gas und Wärme.

Was für den einzelnen Vertrag einfach klingt, sei im Massengeschäft mit seiner Tarifvielfalt hochkomplex. Viele Vorgaben gehen am Alltag der Menschen vorbei. „Im Leben unserer Kundinnen und Kunden ändert sich ständig etwas. Sie wechseln den Energievertrag, sie ziehen um oder installieren eine PV-Anlage – alles mit Auswirkungen auf ihren Energievertrag und die Abrechnung der Preisbremse“, betont Funke. „Das ist in den Gesetzen nicht ausreichend berücksichtigt, muss aber im Massengeschäft unbedingt funktionieren.“ Damit Abrechnungen automatisiert laufen können, brauche es außerdem standardisierte Datenaustauschformate zwischen Versorgern, Klarheit bei den Berechnungsgrundlagen und für spezielle Tarifmodelle, die beispielsweise nach Tageszeit abgerechnet werden. Das alles sei nach dem Osnabrücker Stadtwerke-Energiechef nicht innerhalb weniger Wochen in den Systemen umzusetzen.

Mehr Informationen zu den Energiepreisbremsen gibt es auf der Webseite der Stadtwerke Osnabrück.


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