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Startseite AktuellStreit um Lautstärke: Gericht stoppt Protest-Pläne der Gruppe „Grundrechte Osnabrück“ am Nikolaiort
AktuellOsnabrück

Streit um Lautstärke: Gericht stoppt Protest-Pläne der Gruppe „Grundrechte Osnabrück“ am Nikolaiort

von Dominik Lapp 12. September 2025
von Dominik Lapp 12. September 2025
Nikolaiort (Archivbild)
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Kundgebung ja – aber bitte leiser. Die Gruppe „Grundrechte Osnabrück“ will am kommenden Samstag (13. September) mit einer Demonstration am Nikolaiort gegen „die aktuelle Kriegspolitik und die Entdemokratisierung unseres Landes“ auf die Straße gehen. Doch erneut sorgte die Frage nach der Lautstärke der Versammlung für juristischen Zündstoff.

Einschränkungen durch die Stadt

Die Kundgebung ist von 13:30 bis 17:00 Uhr bei der Stadt Osnabrück angemeldet. Wie schon bei früheren Versammlungen verhängte die Behörde eine Beschränkung: Lautsprecher dürfen genutzt werden, die Lautstärke darf allerdings 70 Dezibel nicht überschreiten.

Juristische Auseinandersetzung

Dagegen wehrte sich die Gruppe und reichte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Osnabrück ein. Die Richter lehnten den Antrag nun ab, da die Lärmbeschränkung rechtmäßig und verhältnismäßig sei.

Rückendeckung durch höhere Instanz

Zur Begründung verwies das Verwaltungsgericht auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Dort war ein ähnlicher Fall entschieden worden, in dem die Richter die Begrenzung von Lautsprecheranlagen auf 70 Dezibel als zumutbar eingestuft hatten.

Vergleich mit Volksfest scheitert

Die Initiative hatte argumentiert, dass der Tag der Niedersachsen am Nikolaiort deutlich lauter gewesen sei. Das Gericht wies diesen Vergleich jedoch zurück, weil ein Volksfest nicht mit einer politischen Versammlung gleichzusetzen sei. Auch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes liege nicht vor.

Nächste Instanz möglich

Damit ist die Entscheidung für den kommenden Samstag gefallen: Die Kundgebung darf stattfinden, doch ohne lauten Verstärkersound. Der Gruppe bleibt nur die Möglichkeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einzulegen.

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Dominik Lapp

Dominik Lapp ist seit 2023 Redaktionsleiter der HASEPOST. Der ausgebildete Journalist und Verlagskaufmann mit Zusatzqualifikation als Medienberater, Social-Media- und Eventmanager war zuvor unter anderem als freier Reporter für die Osnabrücker Nachrichten, die Neue Osnabrücker Zeitung und das Meller Kreisblatt sowie als Redakteur beim Stadtmagazin The New Insider und als freier Autor für verschiedene Kultur-Fachmagazine tätig. Seine größte Leidenschaft gilt dem Theater, insbesondere dem Musical und der Oper, worüber er auch regelmäßig auf kulturfeder.de berichtet.

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