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Startseite Deutschland & die WeltStreit um Kosten der zivilen Kriegsplanung bis 2029
Deutschland & die Welt

Streit um Kosten der zivilen Kriegsplanung bis 2029

von Hasepost Redaktion 29. Januar 2026
von Hasepost Redaktion 29. Januar 2026
Foto: dts
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Mit dem „Operationsplan Deutschland“ will die Bundesregierung das Land bis 2029 auch zivil auf einen möglichen russischen Angriff vorbereiten. Unklar ist bislang, wer für die dafür nötigen Investitionen, etwa größere Treibstofflager in den Landkreisen, aufkommen soll. Ein Papier des Bundesinnenministeriums deutet darauf hin, dass der Bund sich nicht zu einer generellen Kostenübernahme verpflichtet sieht – und stößt damit bei den Kommunen auf Widerstand.

Streit um Finanzierung der zivilen Vorsorge

Der 1.400 Seiten starke „Operationsplan Deutschland“ ist das zentrale Papier, mit dem sich Deutschland gegen einen möglichen russischen Angriff wappnen will. Er sieht vor, dass sich auch die zivile Seite bis 2029 auf einen Krieg vorbereiten soll. Wer aber zahlt, wenn beispielsweise die Landkreise größere Treibstofflager anlegen? Dazu bahnt sich ein Streit zwischen Bund und Kommunen an.

Innenministerium verweist auf Rolle der Länder

In einem Papier des Bundesinnenministeriums heißt es laut dem „Spiegel“, dass „die umfassende Unterstützung der Streitkräfte durch zivile Behörden“ seit je „zentraler Pfeiler der Gesamtverteidigung“ sei. Eine generelle Pflicht für den Bund, die Kosten zu tragen, gebe es deshalb nicht. Die Länder, als Vertreter der Kommunen, müssten dem Bund im Einzelfall nachweisen, dass eine zusätzliche Ausgabe spezifisch mit dem Verteidigungsfall zu tun habe. Gehe es dagegen um die Gefahrenabwehr, etwa den Katastrophenschutz, sei das Sache der Länder und Kommunen.

Landkreise hinterfragen „pauschale Äußerungen“

Der Deutsche Landkreistag, Spitzenorganisation der Landkreise, kündigte dazu eine Prüfung an. „Nach erster Einschätzung sind insbesondere die pauschalen Äußerungen zur Kostentragung zu hinterfragen“, heißt es in einer internen Stellungnahme. Hauptargument der Kommunen ist die Lesart einer Bund-Länder-Absprache von 1997, wonach für die zivile Alarmplanung nur noch die obersten Landesbehörden eine Rolle spielen sollten, nicht die Kommunen. Dem widerspricht nun das Innenministerium.

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Hasepost Redaktion

Die HASEPOST-Redaktion liefert täglich aktuelle Nachrichten für Osnabrück und die Region. Dieser Artikel basiert auf Basismaterial der dts Nachrichtenagentur, das – sofern gekennzeichnet – durch KI bearbeitet wurde. Der Artikel wurde von unserer Redaktion geprüft, inhaltlich bearbeitet und gegebenenfalls um lokale Aspekte oder weiterführende Informationen aus anderen Quellen ergänzt.

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