Die geplanten Steuerentlastungen der Bundesregierung für das Jahr 2025 werden für Steuerzahler erst verzögert spürbar. Aufgrund der späten parlamentarischen Beschlüsse ist es zunächst nicht möglich, die Entlastungen direkt im Januar auf dem Lohnzettel zu vermerken, so das Bundesfinanzministerium gegenüber dem „Handelsblatt“.
Verspätete Umsetzung der Steuerentlastungen
Das Bundesfinanzministerium teilte mit, dass eine Korrektur der Lohn-, Gehalts- und Bezügeabrechnung spätestens bis zum 1. März 2025 erfolgen soll. „Derzeit ist davon auszugehen, dass eine Korrektur spätestens bis zum 1. März 2025 erfolgt“, so die Behörde gegenüber dem „Handelsblatt“. Damit soll die versprochene „vollständige und dauerhafte Entlastung“ der Bürger in der Praxis realisiert werden. Der Bundestag plant die Verabschiedung der Steuererleichterungen am Donnerstag dieser Woche, gefolgt vom Bundesrat am Freitag.
Erhöhte Sozialbeiträge und Anpassungen beim Kindergeld
Zum Jahresanfang 2025 werden viele Steuerzahler zunächst weniger Netto vom Brutto haben, da steigende Sozialbeiträge direkt abgezogen werden. Die Lohnsteuerentlastungen hingegen werden erst rückwirkend zum 1. März erfolgen. Das Finanzministerium gab ferner bekannt, dass das erhöhte Kindergeld in Höhe von 255 Euro rechtzeitig im Januar 2025 ausgezahlt werden kann, sofern der Bundesrat dem Gesetz am 20. Dezember 2024 zustimmt. Die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung umfassen unter anderem die Erhöhung der Steuer-Grundfreibeträge und den Ausgleich inflationsbedingter Steuererhöhungen, auch bekannt als „Kalte Progression“.
Finanzielle Auswirkungen auf verschiedene Haushalte
Ungeachtet der Steuererleichterungen müssen einige Steuerzahler aufgrund der erhöhten Sozialbeiträge dennoch mehr an den Fiskus abführen. Berechnungen des Finanzwissenschaftlers Frank Hechtner für das „Handelsblatt“ verdeutlichen die unterschiedlichen finanziellen Auswirkungen: Ein Ehepaar mit zwei Kindern, bei dem ein Partner 3.000 Euro und der andere 1.000 Euro monatlich verdient, wird im nächsten Jahr 155 Euro mehr zur Verfügung haben. Hingegen muss eine Familie, in der ein Partner 5.000 Euro verdient und der andere kein Einkommen hat, mit 202 Euro weniger auskommen. Ein Single mit einem Bruttogehalt von 4.000 Euro monatlich wird 37 Euro weniger haben. Personen mit einem Verdienst von 5.500 Euro monatlich müssen mit 288 Euro weniger rechnen.
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