Erst in der vergangenen Woche hatte Finanzminister Olaf Scholz (sozialdemokratischer Parteifreund des Osnabrücker Stadtkämmerers Thomas Fillep) es noch als eine “moralische Verpflichtung” bezeichnet, dass auch kleinste Ersparnisse durch die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer an den Bürger weitergegeben werden sollen.
Die Stadtverwaltung Osnabrück scheint diese moralische Verpflichtung und die Sinnhaftigkeit dieser Corona-Sofortmaßnahme aber nicht zu erkennen und will bei Hinterbliebenen in den kommenden Monaten Kasse machen.
Wer zwischen dem bereits begonnenen Juli 2020 und dem Silvestertag für die Beerdigung eines geliebten Menschen aufkommen muss, wird keinen „Konjunktureffekt“ erleben, geht es nach der Verwaltung, die sich in der Ratssitzung am kommenden Dienstag nachträglich das OK für die Verweigerung einer Preisanpassung bei den Friedhofsgebühren von der Lokalpolitik abholen will.
Verwaltung hat bereits ausgerechnet was Hinterbliebene sparen könnten
Dabei ist es nicht so, dass die Verwaltung es sich sparen will umständlich auszurechnen was jeder mit Umsatzsteuer belegte Posten ihrer Preisliste kostet.
In einer im Ratsinformationssystem hinterlegten detaillierten Liste wird Punkt für Punkt aufgelistet, wo und in welcher Höhe Hinterbliebene aktuell mehr Zahlen müssten, als von der Bundesregierung vorgesehen.
Die Abzocke zu Ungunsten der Hinterbliebenen reicht von „Lieferung einer Aschenkapsel für 8,00 Euro“ (zu viel bezahlt: 20 Cent) bis „Grabstele für eine Urnenwahlgrabstätte in gestalteten Flächen“ für 1.773,00 (zu viel bezahlt: 44,70 Cent).
Stadt kassiert voraussichtlich 14.700 Euro mehr als ihr zusteht
Für sich gesehen alles kleine Beträge, in Summe ergibt sich aber eine Mehreinnahme in den städtischen Haushalt von 14.700 Euro.
Der warme Regen für die Stadtkasse soll auf die Folgejahre übertragen werden und so indirekt die Gebühren stabil halten. Als Begründung für die Weigerung den Kostenvorteil an die Hinterbliebenen weiterzureichen gibt die Verwaltung an, dass bei einer Satzungsänderung (= Weitergabe der niedrigeren Mehrwertsteuer) „der Vorteil auf einen Zeitraum von 6 Monaten und somit auf eine geringere Anzahl Gebührenpflichtiger“ begrenzt sei.
Die Ratssitzung, in der auch die oben beschriebene Verwaltungsvorlage diskutiert werden soll, findet am Dienstag (09.07.2020) in der OsnabrückHalle statt. Es sind keine Einlasskarten erforderlich. Beginn ist um 17:00 Uhr.