HASEPOST
 
HASEPOST

Sterbehilfe-Gesetzentwürfe im Bundestag scheitern: Eine Einschätzung der Bedeutung

(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Keine Mehrheit für Vorschläge zur Neuregelung der Sterbehilfe. 
In der mit Spannung erwarteten Bundestagsdebatte über eine Neuregelung der Sterbehilfe hat keiner der beiden Vorschläge eine Mehrheit erhalten. In namentlichen Abstimmungen, bei denen auf die übliche Fraktionsdisziplin verzichtet wurde, votierte am Donnerstag jeweils die Mehrheit der Parlamentarier gegen die Entwürfe.

Der Plan einer Gruppe um den Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) kam auf 304 Ja- und 363 Nein-Stimmen sowie 23 Enthaltungen, für den Vorschlag einer Gruppe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) stimmten 287 Abgeordnete, bei 375 Gegenstimmen und 20 Enthaltungen. Der Entwurf der ersten Gruppe hätte eine begrenzte Strafbarkeit der Sterbehilfe vorgesehen, die zweite Gruppe wollte eine generelle Straffreiheit. Durch das Scheitern der Abstimmungen gibt es vorerst keine neue Regelung zur Suizidbeihilfe. Dabei gilt es als unstrittig, dass gesetzliche Regeln für den assistierten Suizid nötig sind – in einem nächsten Schritt stehen deshalb demnächst wohl neue Initiativen im Bundestag an.

Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts

Hintergrund der avisierten Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020. Das Gericht hatte das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig erklärt und betont, dass die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, – als Ausdruck des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben – auch die Freiheit umfasse, “hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen”.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion