Im Verfahren gegen den Halle-Attentäter Stephan B. wegen einer Geiselnahme im Gefängnis in Burg im Dezember 2022 hat das Landgericht Stendal ihn zu einer weiteren Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt. Zusätzlich wurde er zur Zahlung von Schmerzensgeld an die betroffenen Gefängniswärter verurteilt.
Weitere Haftstrafe für Halle-Attentäter
Stephan B., der wegen zweier Morde und 68 Mordversuchen bereits zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt wurde, erhielt nun eine zusätzliche Haftstrafe. Das Landgericht Stendal sprach ihn schuldig einer vollendeten Geiselnahme und Nötigung innerhalb des Gefängnisses in Burg. Der Prozess fand jedoch aus Sicherheitsgründen nicht in Stendal, sondern am Landgericht Magdeburg statt.
Details des Vorfalls
Am 12. Dezember 2022 drang B. bis auf den Innenhof der Justizvollzugsanstalt vor, unmittelbar vor der Kfz-Schleuse und der Pforte. Er soll dabei einen Warnschuss mit einem „selbstgefertigten Schussapparat“ abgegeben haben, bevor er später von Justizvollzugsbediensteten überwältigt wurde.
Zusätzliche Konsequenzen
Neben der zusätzlichen Haftstrafe wurde B. auch dazu verurteilt, den beiden betroffenen Gefängniswärtern Schmerzensgeld zu zahlen. Nach der Geiselnahme in Burg wurde er in die Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen verlegt. Dort griff er erneut Personal an und wurde daraufhin im Juni 2023 in die JVA Wolfenbüttel verlegt. Wegen des Prozesses in Magdeburg wurde er schließlich wieder nach Sachsen-Anhalt, dieses Mal in eine Haftanstalt in Raßnitz, verlegt.
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