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Startseite Deutschland & die WeltSteinmeier zögert vorerst EU-Sperrklausel-Gesetz zu unterzeichnen
Deutschland & die Welt

Steinmeier zögert vorerst EU-Sperrklausel-Gesetz zu unterzeichnen

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 4. August 2023
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 4. August 2023
Holocaust-Überlebende Roma Ligocka lobt Steinmeiers Gedenkrede
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Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier verzögert die Einführung einer prozentualen Hürde bei Europawahlen, da er auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wegen einer Klage der Satirepartei „Die Partei“ wartet.

Steinmeiers Entscheidung

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird das Zustimmungsgesetz zur Einführung einer prozentualen Hürde bei Europawahlen vorerst nicht ausfertigen. Das teilte die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Doris König, der Satirepartei „Die Partei“ mit, berichtet der „Spiegel“. Steinmeier will bis zu einer Entscheidung des Gerichts warten. Das sei „ständige Staatspraxis“.

Organklage von „Die Partei“

Die Kleinstpartei hatte eine Organklage und einem Eilantrag gegen das Gesetz vorgebracht. Mit dem kurz vor der Sommerpause beschlossenen Gesetz stimmt Deutschland einem EU-Beschluss zu. Demnach soll bei Europawahlen künftig eine Hürde zwischen zwei und fünf Prozent gelten. Die Satirepartei fürchtet um ihren Wiedereinzug. Sie argumentiert: Eine solche Sperrklausel würde sich faktisch nur auf Deutschland auswirken, die EU sei gar nicht zuständig. Bedenken gegen eine Hürde sind nicht neu.

Vorherige Entscheidungen des Gerichts

Das Bundesverfassungsgericht kippte bereits 2011 eine Fünfprozentklausel für Europawahlen, 2014 eine Dreiprozentklausel. Kleinstparteien wie „Die Partei“ konnten darum ins Europaparlament einziehen. Die Klage könnte eine EU-weite Regelung ausbremsen. Erst wenn alle EU-Mitgliedsländer zugestimmt haben, wird der Beschluss bindend.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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