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Statistisches Bundesamt ignoriert kommunale Zensus-Nachzählungen

Das Statistische Bundesamt (Destatis) wird die Ergebnisse nachträglicher Bevölkerungszählungen einzelner Kommunen in Bezug auf den Zensus 2022 nicht anerkennen. Trotz kritischer Diskussionen in betroffenen Kommunen, die eigene Zählaktionen durchführten, betont das Bundesamt die wissenschaftliche Gültigkeit und gesetzliche Basis des Zensus.

Keine Anerkennung für nachträgliche Zählungen

Der Projektleiter des Zensus 2022 bei Destatis, Karsten Lummer, machte am letzten Mittwoch deutlich: „Der Zensus 2022 hat Bevölkerungszahlen für alle Kommunen auf Basis einer wissenschaftlich geprüften, vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Methode ermittelt.“ Er merkte an, dass eigenständige Zählungen einzelner Kommunen, die darauf abzielen, ihre Bevölkerungszahl nachträglich zu korrigieren, keine gesetzliche Legitimation besitzen. Folglich besteht für Bürger kein Zwang, an solchen „symbolischen Aktionen“ teilzunehmen.

Methodische Mängel und symbolische Aktionen

Lummer warnte zudem, dass diese Zählmethoden nicht dazu geeignet sind, „vergleichbare und auf einen bundesweit einheitlichen Stichtag bezogene Bevölkerungszahlen zu ermitteln, die wiederum Basis für Verwaltungsprozesse in Bund und Ländern sind“. Er begrüßt allerdings initiativen zur Verbesserung der Qualität der Melderegister. „Dazu könnten diese Aktionen sicherlich ein Anstoß sein“, betonte er.

Unplausible Ergebnisse und finanzielle Konsequenzen

Der Zensus 2022 hatte in einigen Kommunen Bestürzung ausgelöst, insbesondere in solchen, in denen die Ergebnisse stark von den Daten der eigenen Melderegister abwichen. Die Stadt Halle (Saale) führte beispielsweise mit der Kampagne „Halle (Saale) zählt selbst“ eine eigene Zählung durch. Die Ergebnisse dieser Zählung offenbarten einen „nicht plausiblen Einwohnerschwund von rund 16.800 Personen“ im Vergleich zu den Zensus-Daten. Solche Divergenzen können erhebliche finanzielle Folgen für die betroffenen Kommunen haben, da die Bevölkerungszahlen des Zensus 2022 als Bemessungsgrundlage für finanzielle Zuweisungen dienen. Die Stadt Halle beispielsweise rechnet mit jährlichen Einnahmeverlusten in Millionenhöhe, die für das Jahr 2025 auf voraussichtlich rund 10,9 Millionen Euro geschätzt werden.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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