In dieser Woche wurden die Fahrerinnen und Fahrer geschult, zum 1. Juli sollen die Verträge unterzeichnet werden – und dann kann es losgehen mit dem neuen Frauen-Nachttaxi in Osnabrück.
Ein Service, der hinsichtlich der Definition von „Frau“ allerdings einigen Spielraum für Interpretationen zulässt und auch für biologische Männer unter Umständen eine Option für einen sicheren Nachhauseweg bietet – dazu unten mehr.
Ob das Angebot gleich in der ersten Juliwoche zur Verfügung stehen wird, konnte eine Sprecherin der Stadtverwaltung auf Nachfrage unserer Redaktion am Donnerstagvormittag noch nicht bestätigen. Die beteiligten Taxiunternehmen, mit denen unsere Redaktion gesprochen hat, sind jedoch zuversichtlich und stehen bereit schon in der kommenden Woche zu starten.
Frauen-Nacht -Taxi Osnabrück über Telefonzentrale und App buchbar
Mit dem Frauen-Nacht-Taxi, dessen Start ursprünglich erst für den 1. August geplant war, soll es möglich sein für lediglich 7 Euro in der Nacht sicher nach Hause gefahren zu werden. In den Startlöchern steht neben der Taxizentrale 32011 mit der App „Taxi.eu“ (Apple iOS und Android) auch die Appfahrt GmbH aus Osnabrück, mit der gleichnamigen App „Appfahrt“ (Apple iOS und Android).
Über die App oder die jeweiligen Telefonzentralen kann zwischen 21 und 5 Uhr – in der Winterzeit von Oktober bis März zwischen 19 und 6 Uhr – ein Frauen-Nachttaxi für den Nachhauseweg bestellt werden. Für die Passagierin wird dabei lediglich einen Eigenbeitrag von 7 Euro fällig – unabhängig von dem, was das Taxameter anzeigt. Den Restbetrag bezahlt die Stadt aus einem dafür im vergangenen Dezember vom Stadtrat bereitgestellten Budget in Höhe von 20.000 Euro.
Nicht nur biologische Frauen, sondern auch „FLINTA“-Personen sind berechtigt
Bei „Passagierin“, „Frauen-Nachttaxi“ und dem Begriff „Heimfahrt“ wird die Sache allerdings kompliziert. Ausdrücklicher Wunsch von Politik und Verwaltung war es, dass auch Menschen, die sich als „FLINTA“ definieren, vom Frauen-Nachttaxi profitieren können. FLINTA ist ein Akronym, das für Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nichtbinäre, transgeschlechtliche und agender Personen steht.
Wer sich als biologischer Mann nach einer durchzechten Nacht im eigenen Körper nicht mehr zurecht findet und sich selbst daher nicht mehr auf eines der beiden Geschlechter reduzieren lassen will, fällt je nach Lesart unter die Gruppe der für die reduzierte Fahrt berechtigten Personen. Immer vorausgesetzt: Wenn er sich denn selbst entsprechend so definiert.
Der Ausspruch „ich bin so besoffen, dass ich nicht mehr weiß, ob ich Männlein oder Weiblein bin“, kann also zum Rabattmerkmal bei der nächtlichen Taxifahrt werden.
Auf Nachfrage unserer Redaktion erklärte ein Sprecher der Stadt Osnabrück, dass die Frage nach einer Nutzung des Frauen-Nachttaxis durch Männer, die nur temporär ein diffuses Verhältnis zu ihrem biologischen Geschlecht entwickeln, „eher theoretischer Natur“ sei und „in der Praxis allenfalls eine untergeordnete Rolle spielen wird“. Mit Verweis auf andere Städte, die vergleichbare Services anbieten, heißt es: „Die Erfahrungen in anderen größeren Städten, an die sich unser Konzept anlehnt, legen diese Erwartung zumindest nahe.“
Taxifahrer sollen keine Geschlechter-Überprüfung vornehmen
Die Taxifahrer sollen jedenfalls keine Geschlechter-Kontrolle vornehmen, es ist auch nicht geplant, dass ein eventueller Eintrag in einem Ausweisdokument für „männlich“ von den Taxifahrerinnen und Taxifahrern überprüft wird und zur Verweigerung der Mitfahrt führen könnte.
Lediglich bei Kintern unter 14 Jahren erfolgt der Transport im Nacht-Taxi grundsätzlich ohne Beachtung einer Angabe des Geschlechts.
Wer wohnt zukünftig über dem Alando oder neben einer Altstadtkneipe?
Eine leichte Unschärfe gibt es auch bei der Definition von „Heimfahrt“. Zwar sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Taxiunternehmen nur Fahrten zu Wohnadressen durchführen und auch ein Auge darauf haben, dass die gefahrene Person sicher an die Haustür gelangt. Es findet aber keine Kontrolle statt, ob jemand tatsächlich zum Beispiel im Haus Niedersachsenstraße 5 wohnt (dem Holiday Inn Hotel) und dann doch um die Ecke ins Alando geht.
Die berechtigten Fahrgäste sollen bei Inanspruchnahme des Nachttaxis eine E-Mail-Adresse angeben, aber auch deren Gültigkeit wird nicht vom Fahrer überprüft.
Diesbezüglich ist nach Auskunft eines der beteiligten Taxiunternehmens auch noch offen, ob eine derartige Datensammlung in Verbindung mit der Nutzung eines geschlechtsspezifischen Service überhaupt mit dem Datenschutz in Übereinstimmung zu bringen ist. Eine Anfrage bei der Datenschutzbeauftragten des Landes Niedersachsen wurde bereits gestellt.
Was sonst noch zu beachten ist, wenn man sicher nach Hause fahren will:
Neben den oben skizzierten, etwas unscharfen Regeln, gibt es eigentlich nur drei Punkte, die unbedingt zu beachten sind (Stand 27.06.2024):
- Vergünstigte Fahrten können nur innerhalb des Stadtgebiets genutzt werden – wer zum Beispiel in Belm, Büren oder Wallenhorst wohnt, für den ist diese sichere Form des Nachhausewegs keine Option
- Die Buchung muss über die Telefonzentrale oder eine App der beteiligten Unternehmen angefordert werden, das Frauen-Nacht-Taxi kommt dann innerhalb vertraglich geregelten 20 Minuten.
- Pro Fahrt werden 7 Euro Eigenbeteiligung fällig. Anders als ursprünglich geplant und kommuniziert gilt die Eigenbeteiligung nach Angaben eines der Vertragsunternehmens doch nicht pro Person, so dass auch Geschwister, WG-Mitbewohnerinnen oder Freundinnen etc. sich gemeinsam kutschieren lassen. Fährt allerdings ein Mann mit, der sich zum Zeitpunkt der Fahrt nicht zufällig dem Kreis der Berechtigten zugehörig fühlt, ist immer der volle Fahrpreis für die Tour fällig.
Die genauen Fahrtbedingungen und den offiziellen Starttermin will die Stadt Osnabrück in einer gesonderten Pressemitteilung mitteilen, die wir auf HASEPOST.de veröffentlichen werden.
Taxi-Anbieter bereiten 7-Euro-Gutscheine für Eigenanteil vor
Sowohl die Taxi-Zentrale 32011, als auch das Taxi-Unternehmen „Appfahrt“ bereiten Gutscheine für den Eigenanteil in Höhe von 7 Euro vor, die zum Beispiel von Eltern ihren Kindern mitgegeben werden können, damit diese nach einer Partynacht den Eigenanteil damit bargeldlos bezahlen.