Die geplante staatliche Förderung für den Einbau von klimafreundlichen Heizungen im Rahmen des Gebäudeenergiengesetzes (GEG) wird sich voraussichtlich bis mindestens Ende Februar 2024 verzögern. Die genaue Summe der Förderung ist weiterhin unklar und die Entscheidung hängt von der aktuellen Haushaltslage ab.
Verzögerung bei der staatlichen Förderung
Wie die „Bild“ unter Berufung auf Kreise der staatseigenen KfW-Bank berichtet, soll die ab dem 1. Januar 2024 geplante staatliche Förderung für den Einbau klimafreundlicher Heizungen im Rahmen des Gebäudeenergiengesetzes (GEG) sich um mehrere Monate verzögern. Die Anträge für die Fördermittel sollen frühestens ab dem 27. Februar 2024 verfügbar sein und bearbeitet werden. Diese Vorgabe soll vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gekommen sein.
Unklarheit über die Förderungshöhe
Die Frage, wie hoch die zur Verfügung stehende Fördersumme sein wird, bleibt weiterhin offen. Eine Sprecherin des BMWK konnte gegenüber der Zeitung noch keine genauen Angaben zur Höhe der Förderung und zum Start der Antragstellung machen. Sie begründete dies mit der derzeit ungeklärten Haushaltslage.
Forderung nach Stopp des GEG
Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbands Haus und Grund, fordert aufgrund der Unklarheit einen erneuten Stopp des GEG. „Wenn es zum 1. Januar 2024 keine Förderung gibt, muss das Heizungsgesetz außer Kraft gesetzt werden“, sagte er der Zeitung. Er fügte hinzu, dass jede andere Vorgehensweise einen Bruch der Vereinbarung der Koalition und der Zusage an die Eigentümer darstellen würde.
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