Wie konnte aus einem von seinem Umfeld als eher ruhig beschriebenen jungen Mann ein mutmaßlicher Vergewaltiger und Mörder werden? Neue Recherchen legen nahe, dass die Justiz schon früh hätte eingreifen können, aber zum entscheidenden Zeitpunkt keine Härte zeigte.
Wie die Bild-Zeitung am Dienstag berichtete, wurde gegen den inzwischen bundesweit in der Presse als „Joel G.“ bezeichneten mutmaßlichen Täter der Gewalttat von Bramsche Pente bereits in der Vergangenheit ermittelt, er galt als „polizeibekannt“ und soll als Stalker aufgefallen sein.
Auch entsprechend den inzwischen öffentlich gemachten Beschreibungen des Partyabends, an dessen Ende ein junges Mädchen aus Schwagstorf tot und offensichtlich zuvor sexuell mißbraucht aufgefunden wurde, soll der Tatverdächtige sich seinem späteren Opfer auffällig aufgedrängt haben.
Einstellung des Verfahrens um Jugendlichen nicht zu stigmatisieren
Auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigte Staatsanwalt Dr. Alexander Retemeyer die Recherchen der Boulevardzeitung. Demnach, so der Staatsanwalt, wurde ein entsprechendes Verfahren im Jahr 2020 von seiner Behörde gemäß § 45 II JGG eingestellt.
Das entsprechende Verfahren wird auch als „Diversion“ bezeichnet, dabei soll vermieden werden, dass ein Heranwachsender frühzeitig eine Stigmatisierung als Straftäter erfährt.
Keine weiteren Details, weil es sich um ein Jugendstrafverfahren handelte
Damit ein Verfahren gegen einen Jugendlichen frühzeitig und ohne Erhebung einer Anklage und ohne Hinzuziehung eines Richters frühzeitig eingestellt werden kann, ist eine erzieherische Maßnahme notwendig. Details dazu wollte die Staatsanwaltschaft nicht nennen, da es sich um ein Jugendstrafverfahren handelte