Die von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zur Erweiterung der Mietpreisbremse bis 2028 stoßen beim Deutschen Städtetag auf Kritik. Die Pläne würden bestehende Schlupflöcher im Gesetz nicht schließen und die Anwendung der Mietpreisbremse in den Bundesländern erschweren.
Städtetag kritisiert Mietpreisbremsen-Gesetzesentwurf
Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, äußerte sich enttäuscht über den Gesetzesvorschlag. „Enttäuschend ist, dass der Entwurf die seit Jahren bekannten Schlupflöcher im Gesetz nicht schließt“, sagte Dedy der „Rheinischen Post“. Insbesondere die Vermeidung der Mietpreisbremse durch temporäre Vermietungen möblierter Wohnungen sei weit verbreitet: „Jeder wisse doch, dass etwa zeitlich befristete Vermietungen zum vorübergehenden Gebrauch von möblierten Wohnungen systematisch genutzt werden, um die Mietpreisbremse zu umgehen“, so Dedy.
Erhöhung der Hürden zur Umsetzung
Mit Sorge sieht Dedy auch eine Erhöhung der Hürden für die Umsetzung der Mietpreisbremse in den Bundesländern im aktuellen Gesetzesentwurf. „Das könnte im schlimmsten Fall dafür sorgen, dass einige Länder die Mietpreisbremse künftig gar nicht mehr umsetzen“, warnte er.
Ausnahme für Neubauten bleibt bestehen
Darüber hinaus kritisierte der Hauptgeschäftsführer, dass die Mietpreisbremse nach wie vor nicht für Wohnungen gelten soll, die nach 2014 gebaut oder erstmals vermietet wurden. „Diese Wohnungen sind jetzt zehn Jahre alt. Wenn die Regelung so bleibt, gilt die Mietpreisbremse für immer weniger Wohnungen“, betonte Dedy. Er fordert deshalb, dass die Bundesregierung diese Probleme angehen sollte, wenn sie das Gesetz zur Verlängerung ohnehin in die Hand nimmt.
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