Der Deutsche Städtetag gibt den Bundesländern eine Mitschuld an steigenden Grundsteuern ab 2025. Der Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy betont, dass die Länder es versäumt hätten, die durch die Grundsteuerreform bedingte Belastungsverschiebung auf Wohnimmobilien zu verhindern.
Die Rolle der Bundesländer
Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, kritisiert die Rolle der Bundesländer in der Grundsteuerreform des Bundes. Im Gespräch mit der “Welt am Sonntag” erklärte er: “Wir warnen bereits seit längerer Zeit davor, dass durch die Grundsteuerreform des Bundes ab dem kommenden Jahr vielerorts Wohngrundstücke stärker belastet werden als Geschäftsgrundstücke”. Dedy führt aus, dass die Länder es versäumt hätten, dieser Belastungsverschiebung vorzubeugen.
Die Reform führt zu aktualisierten und teils deutlich gestiegenen Immobilienwerten, die in neue Berechnungsmodelle einfließen. Vor allem Wohnimmobilien seien stärker im Preis gestiegen als Gewerbegrundstücke, so Dedy.
Die Auswirkungen des Bundesmodells
Insbesondere in Bundesländern, die das Bundesmodell mit einer Anrechnung der Bodenrichtwerte anwenden, steige die Steuerlast für die betroffenen Immobilienbesitzer stark an. “Diese systematische Mehrbelastung von Wohnimmobilien durch die Reform hätten die Bundesländer verhindern können, indem sie die Messzahlen für Geschäftsgrundstücke anpassen. Das haben bisher leider nur Berlin, Sachsen und das Saarland getan”, erklärte Dedy. Für die anderen Bundesländer sei es für eine Anpassung der Messzahlen zum Jahr 2025 jedoch schon zu spät.
Gestaltungsspielraum bei Hebesätzen
Trotz der festen Fristen, gibt es noch Möglichkeiten zur Steuerlastminderung. Beim Hebesatz gebe es noch Gestaltungsspielraum, so Dedy. “Die Festlegung der neuen Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2025 muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.” Wo die Steuerlast also übermäßig steige, könnten die Gemeinden noch reagieren.
Ab 2025 gilt bundesweit ein neues Grundsteuersystem. Städte und Gemeinden beginnen aktuell mit dem Versand neuer Steuerbescheide. Die Reform geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück, das 2018 die alten Immobilien-Einheitswerte für ungültig erklärt hatte, die bisher zur Berechnung der Steuer herangezogen worden waren.
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