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Stadtwerkeverband VKU fordert rasche Klarheit über Preisbremsen 2024

Der Stadtwerkeverband VKU drängt auf rasche Klarheit bezüglich der Energiepreisbremsen für das Jahr 2024, nachdem der Bund eine Haushaltssperre verhängt hat. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU, bezeichnet die aktuelle Unsicherheit als unhaltbaren Zustand.

Forderung nach schneller Entscheidung

Ingbert Liebing, der Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, forderte in einem Gespräch mit der “Rheinischen Post” eine schnelle Entscheidung der Regierung bezüglich der Energiepreisbremsen-Verlängerung für das kommende Jahr. “Die Energiepreisbremsen werden aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds bezahlt, den der Wirtschaftsminister selbst als verfassungswidrig bezeichnet hat”, erklärte Liebing und fügte hinzu: “Damit muss die Regierung neu und grundsätzlich über die Verlängerung ins neue Jahr hinein entscheiden. Das muss schnell geschehen, damit die Versorger Klarheit bekommen.”

Auswirkungen auf Stadtwerke

Liebing machte deutlich, dass die Stadtwerke mit der aktuellen Unklarheit über die Verlängerung der Energiepreisbremsen nur schwer umgehen können. “Für die Stadtwerke wäre es vertretbar, es bliebe bei der aktuellen Rechtslage, dass die Preisbremsen zum Jahresende auslaufen”, so Liebing. Eine rechtzeitige und flächendeckende Umsetzung der Preisbremsen-Verlängerung scheint demnach kaum möglich.

“Unhaltbarer Zustand”

Laut Liebing ist die gegenwärtige Unklarheit für die Energiewirtschaft ein “unhaltbarer Zustand”. Nicht nur der enorme Aufwand, der mit der Umsetzung der Preisbremsen-Verlängerung verbunden ist, bereitet Sorgen, sondern auch die Frage, ob eine solche Maßnahme überhaupt noch notwendig ist. “Hinzu kommt, dass in der Breite eine Entlastung auch nicht mehr notwendig ist, wie selbst die Bundesregierung festgestellt hat”, betonte der VKU-Hauptgeschäftsführer.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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