Die Stadtwerke warnen in einem Brandbrief an die Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestags vor Plänen des Bundes, ihre Förderung um 200 Millionen Euro zu kürzen. Sie betonen, dass eine Erhöhung und nicht eine Kürzung der Förderung notwendig sei, um die Ziele der Bundesregierung in Bezug auf die Wärmewende zu erreichen.
Stadtwerke warnen vor Kürzung der Förderung
Ingbert Liebing, der Chef des Stadtwerkeverbands VKU, kritisierte die geplanten Kürzungen vehement in einem vom Verband verfassten Brief: “Die in der Bereinigungsvorlage vorgeschlagene Kürzung der Förderung für die Fernwärme um 200 Millionen Euro halten wir für sachlich falsch”, so heißt es in dem Schreiben, über das die “Rheinische Post” berichtet.
Erhöhung und Verstetigung der Förderung gefordert
Die Ambitionen der Bundesregierung, die Anschlüsse an Wärmenetze verdreifachen zu wollen, würden bis Mitte der 30er-Jahre eine jährliche Förderung von drei Milliarden Euro erfordern. “Statt einer Kürzung ist eine Erhöhung und Verstetigung nötig, wenn die Bundesregierung ihre eigenen Ziele der Wärmewende erreichen möchte.”Wer klare Ausbauziele habe, sollte nicht genau das Gegenteil tun, “zumal der Fördertopf für effiziente Wärmenetze ohnehin schon zu klein war”, sagte Liebing.
Zielvorgaben ohne adäquate Förderung nicht erreichbar
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den Anteil der Wärmeversorgung über Wärmenetze von derzeit 14 Prozent auf mehr als 40 Prozent zu erhöhen. Ohne ausreichende Fördermittel würden die Ziele jedoch verfehlt: “Wenn die Erhöhungen nicht kommen, sondern sogar Kürzungen erfolgen, sind die Regierungsziele nicht erreichbar”, warnt Liebing. Er weist darauf hin, dass Mittelkürzungen zwangsläufig zu einem geringeren Tempo in der Wärmewende führen.
Forderung nach Nachbesserung
Die Stadtwerke fordern im Schreiben, dass bei einer Kürzung in den nächsten Jahren nachgebessert werden muss: “Sollten Sie aus Gründen der Haushaltslage an der Kürzung festhalten, so weisen wir darauf hin, dass die Aufstockung und Verstetigung in den kommenden Jahren absolute Notwendigkeit bei den nächsten Haushaltsberatungen darstellen muss.”
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