In den Stadtwerke-Bädern und im Nettedrom gilt wieder die 2G-Regel: Zutritt nur für Geimpfte und Genesene. (Symbolbild)
Neue Corona-Verordnung – neue Regeln auch in den Stadtwerke-Bädern, im Nettedrom und im Spa-Bereich der Loma-Sauna: Ab sofort entfällt aufgrund der neuen Bestimmungen die Testpflicht im Nettebad inklusive Loma-Sauna, im Schinkelbad und auf der E-Kartbahn. Bei körpernahen Dienstleistungen wie Massagen gilt zudem nunmehr die 3G-Regel.
Konkret sieht die neue Verordnung unter bestimmten Kapazitätsbeschränkungen keine zusätzliche Testpflicht mehr vor. Somit können ausweislich geimpfte und genesene Personen („2G“) ab sofort wieder ohne tagesaktuellen Test die Bäder und das Nettedrom besuchen. Es gelten weiterhin die FFP2-Maskenpflicht sowie Abstandsregelungen. Vorzulegen sind beim Eintritt ein Impf- bzw. Genesenennachweis und zum Abgleich ein Lichtbildausweis.
Ab sofort auch 3G-Regel bei Massagen und Anwendungen
Für körpernahe Dienstleistungen wie Massagen oder kosmetische Behandlungen gilt ausschließlich im Spa-Bereich der Loma-Sauna jetzt die 3G-Regel. Geimpfte, Genesene und aktuell negativ Getestete können die Angebote nutzen. Mehr Informationen inklusive Hinweise zu den Kapazitätsbeschränkungen („GästeAmpel“) gibt es auf den Webseiten der jeweiligen Bäder und Freizeiteinrichtungen.