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Stadtverwaltung stellt klar: Tanzveranstaltungen sind ab sofort in Osnabrück und im Landkreis verboten

Für Verunsicherung sorgen aktuell einige Discothekenbetreiber in der Region, die auf ihren Homepages einen weiteren Betrieb versprechen oder potentiellen Club-Besuchern ein Formular anbieten, das entsprechend ausgefüllt zum Eintritt und zum Tanzen berechtigen soll.

Um in Osnabrück und der Region die Ausbreitung des Coronavirus effektiv einzudämmen, entschlossen sich die Verantwortlichen nicht nur zum grundsätzlichen Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern, sondern auch zu strengen Auflagen für alle Veranstaltungen mit weniger Besuchern – mit Ausnahme von rein privaten Veranstaltungen, deren Veranstalter allerdings gebeten werden sich an die gleichen Regeln zu halten und ganz grundsätzlich zu prüfen, ob nicht eine Verschiebung möglich ist.

Auch gewerblichen Anbietern wird nahegelegt, ganz auf die Durchführung von Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Gästen zu verzichten.

Feste Sitzplätze in der Disco statt Tanzfläche

Auf Nachfrage unserer Redaktion erklärte Simon Vonstein, der für die Stadt Osnabrück zentraler Ansprechpartner für Presseanfragen zum Thema Corona-Eindämmung ist, dass die Bereitstellung und Zuweisung von „festen Sitzplätzen“ ein Kriterium ist, das zwingend auch von Discotheken und Clubs erfüllt werden muss.

Ein Formular, in dem Clubbesucher sich online herunterladen um darauf anzukreuzen, dass sie sich nicht krank fühlen, reicht nicht um den aktuellen Anforderungen zum Gesundheitsschutz zu genügen.


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