Die Nutzung der Stadtbibliothek wird ab dem 1. Juni 2023 teurer und auch die Mahngebühren für überzogene Leihfristen ziehen an. Aber nicht wundern: Bald darf dafür in der Stadtbibliothek telefoniert, gegessen, getrunken und sogar Musik gehört werden.
Ohne Aussprache und Gegenstimmen folgte der Stadtrat in seiner Sitzung am Dienstag (25. April) dem Kulturausschuss, der bereits im Vorfeld eine Neufassung der Satzung und der Gebührenordnung für die Stadtbibliothek empfohlen hatte.
Mit der Anhebung der Gebühren soll die Stadtbibliothek zukünftig Mehreinnahmen von jährlich 15.000 Euro generieren, um so die hochverschuldete Stadtkasse zu unterstützen.
Auf Leihfristen achten, sonst wird es teu(r)er
Teurer wird es vor allem für die, die ihre Bücher und anderen Medien nicht rechtzeitig zurückbringen – eine durchaus vermeidbare Kostensteigerung.
Ab Juni werden 3 statt bislang 2 Euro fällig, wenn die Rückgabe angemahnt werden muss. Die zweite Mahnung schlägt mit 4 statt bislang 3 Euro zu Buche. Um die Entleihfristen zu entzerren, wurde für allerlei Medien (CD, DVD, Spiele, Zeitschriften etc.) und eReader die Leihfrist auf jetzt einheitlich 21 Tage angehoben.
Mitgliedschaften bis zu 33 Prozent im Preis angehoben
Mit Ausnahme für Kinder und Jugendliche (weiter kostenlos) sowie die ermäßigten Tarife, werden die Mitgliedschaften durchweg teurer. Im Monatstarif sind ab Juni 4 statt bislang 3 Euro zu zahlen. Der Jahrestarif steigt von 25 auf 30 Euro – im „Partnertarif“ für zwei in einem Haushalt lebende Erwachsene sind zukünftig 30 statt 40 Euro zu zahlen.
So teuer wie in Osnabrück ist es fast nirgendwo
Nach einer Aufstellung der Verwaltung liegt Osnabrück mit den neuen Ausleihgebühren weit oberhalb der meisten vergleichbaren Städte bis zu 200.000 Einwohnern in Deutschland. Lediglich Ingolstadt, Hildesheim und Ulm verlangen ebenfalls 30 Euro pro Jahr von bildungswilligen Bürgerinnen und Bürgern.
Münster verlangt für die Jahreslesegebühr nur 24 Euro, Oldenburg macht die Nutzung der Stadtbibliothek nach Zahlung einer Aufnahmegebühr von 2,50 Euro sogar kostenfrei für seine Bürgerinnen und Bürger.
Telefonieren, Musik hören, Essen und Trinken zukünftig erlaubt
Zu den kleinen aber vielleicht auch kuriosen Änderungen an der Satzung, die ebenfalls angepasst wurde, zählt die nun explizit gegebene Erlaubnis „sofern dadurch niemand durch Müll, Schmutz, Lärm oder Geruch belästigt wird“ zwischen Bücherregalen zu telefonieren, Musik zu hören oder zu Essen und Trinken.