Maskenpflicht (Symbolbild)
Oberbürgermeisterin Katharina Pötter kündigte bereits an, dass für die Wochenmärkte der Stadt wieder eine Maskenpflicht gelten werde. Wegen der hohen Anzahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus gilt auf den Osnabrücker Wochenmärkten ab Samstag, 27. November die Pflicht zum Tragen einer Maske.
Während der jeweiligen Marktzeiten müssen alle anwesenden Personen auf den Straßen und Plätzen, auf denen Wochenmärkte stattfinden, eine medizinische Maske tragen. Das schreibt die Stadt per Allgemeinverfügung vor.
Betroffen sind die Wochenmärkte am Ledenhof, am Riedenbach, auf dem Domhof, an der Ebertallee sowie in der Lerchenstraße. Ausgenommen von der Verpflichtung sind Personen, die per ärztlichem Artest nachweisen, dass sie keine Maske tragen können sowie Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Kinder zwischen dem vollendeten sechsten und dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen anstelle einer medizinischen Maske eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung tragen.