Symbolfoto: Handschlag
Die Hecke des Nachbarn verdunkelt das Wohnzimmer, eine Freundin zahlt ihre Schulden nicht zurück oder der Handwerker von nebenan streicht die Küche mit der falschen Farbe und sieht seinen Fehler nicht ein: Streit gibt es immer mal, aber deswegen gleich vor Gericht ziehen? Gerade bei Konflikten zwischen Nachbarn oder Bekannten kann ein Schiedsmann oder eine Schiedsfrau vermitteln, ohne dass ein Gericht ein Urteil sprechen muss.
Für die bisherige Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes IV (Stadtteile Hellern, Wüste, Weststadt, Innenstadt) wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt und für die Dauer von zunächst fünf Jahren eine Nachfolge gesucht. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 14. März.
Schlichten statt Streit
Das Schiedsamt hat die Aufgabe, in zivilrechtlichen Streitigkeiten und bei bestimmten Straftaten zwischen den Beteiligten zu schlichten. Die Schlichtungsverhandlung findet regelmäßig in der Wohnung der Schiedsperson statt. Während der Coronazeit gibt es hier derzeit gesonderte Regelungen. Häufig handelt es sich um nachbarschaftliche Streitigkeiten. Die Schiedsperson entscheidet diese Streitigkeiten nicht, sondern versucht, einen Vergleich, also eine vertragliche Regelung, zwischen den streitenden Parteien herbeizuführen. Im Bereich des Strafrechts ist das Schiedsamt für Delikte zuständig, bei denen die Staatsanwaltschaft keine öffentliche Anklage erhebt.
Wer kann sich bewerben?
Das Ehrenamt der Schiedsperson kann von Personen übernommen werden, die zwischen 30 und 70 Jahre alt sind und im Schiedsamtsbezirk wohnen. Die Schiedsperson sollte über Verhandlungsgeschick, Kommunikations- und Überzeugungsfähigkeit sowie die Fähigkeit zur Regelung von Konflikten verfügen. Außerdem sollte Bereitschaft zur Teilnahme am Grund- und Aufbaulehrgang für Schiedspersonen sowie vertiefenden Seminaren bestehen. Die entstehenden Fortbildungskosten werden übernommen. Zudem wird eine Amtsraum-/Aufwandsentschädigung gezahlt.
Weitere Informationen gibt es im Fachbereich Recht der Stadt Osnabrück unter der Telefonnummer 323-2261 und im Internet.