Die Stadt Osnabrück sucht eine ehrenamtliche Schiedsperson ab 30 Jahren für die Stadtteile Hellern, Wüste, Weststadt und Innenstadt. Hauptaufgabe ist es, bei zivilrechtlichen Streitigkeiten und bei bestimmten Straftaten zwischen den Beteiligten zu schlichten.
Eine Schiedsperson handelt in einem Streit, zum Beispiel zwischen Nachbarn, als außenstehende Person und versucht, eine vertragliche Regelungen zwischen den streitenden Parteien herbeizuführen. In den Stadtteilen Hellern, Wüste, Weststadt und Innenstadt wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt und für die Dauer von zunächst fünf Jahren eine neue Schiedsperson gesucht. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 17. März.
Das sollte eine Schiedsperson mitbringen:
Gesucht wird eine Person für das Schiedsamtsbezirk IV, also die Stadtteile Hellern, Wüste, Weststadt, Innenstadt. Das Amt kann von einer Person zwischen 30 und 70 Jahren besetzt werden, die Verhandlungsgeschick, Kommunikations- und Überzeugungsfähigkeit sowie die Fähigkeit zur Regelung von Konflikten mitbringt. Die regelmäßigen Schlichtungsverhandlungen finden in der Wohnung der Schiedsperson statt. Zur Vorbereitung gibt es einen Grund- und Aufbaulehrgang sowie vertiefende Seminare. Aufkommende Fortbildungskosten werden übernommen. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, es wird allerdings eine Amtsraum-/Aufwandsentschädigung gezahlt.
Weitere Informationen gibt es hier und im Fachbereich Recht der Stadt Osnabrück unter der Telefonnummer 0541/323-2261.