(Symbolbild) Wahl
Die Stadt Osnabrück sucht für die niedersächsische Landtagswahl am 9. Oktober 1.500 Wahlhelfer. Für die ehrenamtliche Aufgabe erhalten die Freiwilligen je nach Tätigkeit zwischen 50 und 70 Euro Aufwandsentschädigung.
Wahlhelfer überwachen die Wahlen im Wahllokal und zählen nach Schließung ab 18 Uhr die Stimmen aus. „Die Unterstützung von Ehrenamtlichen ist bei demokratischen Wahlen unerlässlich“, sagt Oberbürgermeisterin Katharina Pötter. „Wer sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer engagiert, leistet also immer auch einen Beitrag zum Funktionieren unserer Demokratie.“
Keine Vorkenntnisse nötig
Für die Ausführung der Aufgabe sind keine Vorkenntnisse nötig. Es stehen ihnen genügend Kollegen zur Seite. Zudem gibt es für Wahlvorsteher sowie Schriftführer im Vorfeld verpflichtende Schulungen. Außerdem gibt es ein freiwilliges Schulungsangebot für Beisitzer, um die Grundlagen des Wahltages kennenzulernen.
Vorraussetzungen sind übersichtlich
Darüber hinaus müssen Wahlhelfer für die Landtagswahl in Niedersachsen wahlberechtigt sein. Das heißt, dass alle Wahlhelfer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen gemeldet sein müssen. Die Stadt wird versuchen, Wünsche zum Einsatzort so gut wie möglich zu berücksichtigen.
Weitere Informationen und die Möglichkeit, sich per Online-Formular als Wahlhelferin oder Wahlhelfer anzumelden, gibt es auf der Webseite der Stadt Osnabrück. Wer sich mit Freunden oder Familie als Team anmelden möchte, kann dies per E-Mail tun. Dabei sollten Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer und IBAN angegeben werden.