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Startseite AktuellStadt Osnabrück stellt klar: Keine unangekündigten Hausbesuche – Mitarbeitende können sich immer ausweisen
AktuellInnenstadtOsnabrück

Stadt Osnabrück stellt klar: Keine unangekündigten Hausbesuche – Mitarbeitende können sich immer ausweisen

von PM 21. November 2025
von PM 21. November 2025
Symbolbild Haustür
44
📍Ort des Geschehens: Osnabrück - Innenstadt

Die Stadt Osnabrück weist darauf hin, dass Mitarbeitende der Verwaltung keine unangemeldeten Kontrollen von Privatwohnungen durchführen. Dies gilt ausdrücklich auch für Verfahren rund um den Wohnberechtigungsschein (WBS).

Männer gaben sich in Hellern als Mitarbeiter der Stadt aus

Anlass für diese Klarstellung ist ein aktueller Vorfall, bei dem sich am Dienstag (18. November) zwei unbekannte Personen im Stadtteil Hellern offenbar als städtische Beschäftigte ausgegeben und Zugang zu einer Wohnung verlangt haben – angeblich, um im Hinblick auf ein laufendes WBS-Verfahren die Wohnsituation in Augenschein zu nehmen. Die Bewohner reagierten richtig und verlangten die Vorlage der Dienstausweise. Als dieser Aufforderung nicht nachgekommen wurde, verweigerten sie den Unbekannten den Zutritt. Daraufhin entfernten sich die Personen.

Die Stadt betont: Das geschilderte Vorgehen der Unbekannten entspricht nicht den Abläufen der Verwaltung.

Wie weisen sich Mitarbeiter der Stadt aus?

Mitarbeitende der Stadtverwaltung und der Stadtwerke kündigen mögliche persönliche Termine immer vorher an und vereinbaren einen konkreten Besuchszeitpunkt. Sie können sich außerdem stets mit einem Dienstausweis ausweisen. Überraschungsbesuche oder unangekündigte Kontrollen von Privaträumen finden nicht statt – und wären ohne die Mitwirkung der Polizei bzw. einen richterlichen Beschluss auch nicht zulässig.

Welche Empfehlung gibt die Stadt zu Hausbesuchen von Mitarbeitern?

Generell empfiehlt die Stadt: Wenn Personen unangekündigt an der Haustür stehen und vorgeben, Mitarbeitende der Stadt Osnabrück (oder z. B. auch der Stadtwerke) zu sein, sich auf Nachfrage aber nicht mit Dienstausweisen ausweisen können, sollte ihnen konsequent der Zutritt verwehrt und die Tür geschlossen werden. Gibt es Grund zu der Annahme, dass die Unbekannten durch ihr Verhalten eine Straftat vorbereiten wollten, sollte außerdem umgehend die Polizei informiert werden.

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