Osterfeuer (Archivbild, 2020) / Stadt Osnabrück, Silke Brickwedde
Die Stadt Osnabrück hat 22 beantragte öffentliche Osterfeuer genehmigt, die an Ostersonntag oder -montag entzündet werden sollen. Darüber hinaus gibt es vier weitere öffentliche Osterfeuer, die aufgrund der ausschließlichen Verwendung von Kaminholz genehmigungsfrei sind.
Für die der Öffentlichkeit zugänglichen Osterfeuer gibt es klare Regeln: Die maximale Grundfläche beträgt 25 Quadratmeter bei einer Aufschichthöhe von maximal vier Metern. Es darf lediglich Gehölz- und Strauchschnitt aufgeschichtet werden. Der Astdurchmesser darf dabei maximal 15 Zentimeter betragen. Aus Tierschutzgründen ist das Brennmaterial einen Tag vor dem Abbrennen noch einmal komplett umzuschichten. Zu Gebäuden und Wäldern sind je nach genehmigter Brennplatzgröße Mindestabstände von bis zu 50 Metern einzuhalten, bei Einzelbäumen und Hecken sowie öffentlichen Verkehrsflächen betragen die Mindestabstände grundsätzlich 15 Meter.
Wer wissen möchte, wo im Stadtgebiet der Öffentlichkeit zugängliche Osterfeuer genehmigt wurden, findet eine entsprechende Liste und einen Lageplan unter www.osnabrueck.de/osterfeuer http://www.osnabrueck.de/osterfeuer.
Die Polizei und Feuerwehr werden über die genehmigten Osterfeuer informiert. Wer verbotenerweise Osterfeuer abbrennt, muss mit einer Anzeige und einem Bußgeldbescheid rechnen.