Osnabrückerinnen und Osnabrücker, die in diesem Sommer verreisen möchten, sollten sich nach Empfehlung der Stadt bereits jetzt um die notwendigen Reisedokumente kümmern. Besondere Vorsicht gilt angesichts einer Änderung zum Jahresbeginn, die Auslandsreisen von Kindern betrifft.
Wer im kommenden Sommer verreisen möchte, hat vielleicht schon eine Unterkunft gebucht, sich einen Reiseführer gekauft oder die wichtigsten Sätze in einer fremden Sprache gelernt. Ganz wichtig: Wenn eine Auslandsreise geplant ist, sollte auch das Thema Personalausweis oder Reisepass schon jetzt Teil der Planung sein. Beide Dokumente sollten rechtzeitig beantragt werden. Und: Auch Kinder benötigen für Reisen ins Ausland seit Beginn des Jahres einen Personalausweis oder Reisepass.
Alter Kinderreisepass gilt nicht mehr
Der alte Kinderreisepass, der nur für ein Jahr galt und dann verlängert werden konnte, ist damit Geschichte. Wer noch einen gültigen Kinderreisepass hat, der im vergangenen Jahr ausgestellt wurde, kann diesen auch noch bis zu seinem Ablauf nutzen. Ansonsten müssen nun auch Kinder, die ins Ausland reisen möchten, einen Personalausweis oder Reisepass beantragen – und damit auch die Fristen einkalkulieren. So dauert es derzeit zwischen drei und vier Wochen beim Personalausweis und zwischen vier und sechs Wochen beim Reisepass, bis das Dokument nach Antragsstellung ausgestellt wird. Grund hierfür sind die Bearbeitungszeiten durch die Bundesdruckerei.
Eine rechtzeitige Beantragung lohnt sich also. Alle Infos dazu gibt es im Service-Portal der Stadt Osnabrück. Bürgerinnen und Bürger gelangen über das Service-Portal zudem direkt zur Terminvergabe für das Bürgeramt.
Bei Personen unter 24 Jahren gelten Personalausweis und Reisepass für sechs, bei älteren Personen für zehn Jahre. Wichtig, gerade bei kleinen Kindern, ist das Lichtbild. Ist dieses nicht mehr eindeutig zur Identifizierung geeignet, verliert das Dokument seine Gültigkeit. Wer noch nicht volljährig ist, kann den Antrag für einen Reisepass nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils stellen.