HASEPOST
 
HASEPOST

Stadt Osnabrück darf „The Red Shamrock“ Alkoholausschank zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verbieten

Zu Beginn der Woche sorgte das Irish Pub “The Red Shamrock” in der Dielingerstraße mit einer Beschwerde gegen die verhängte Sperrstunde für Aufsehen. Jetzt stellt das Verwaltungsgericht klar: Die Stadt Osnabrück darf den Alkoholausschank zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verbieten.

Der Osnabrücker Gastronom, der noch am Montag erfolgreich gegen die Sperrstundenregelung in der Niedersächsischen Corona-Verordnung vorgegangen war ist heute mit einem weiteren Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Mit diesem Antrag hatte er sich gegen eine Verfügung der Stadt Osnabrück gewandt, die ihm am letzten Dienstag, dem 27.10.2020, auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetztes untersagt hatte, in der Zeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr Alkohol in seiner Gaststätte auszuschenken.

Maßnahmen sind recht- und verhältnismäßig

Die 3. Kammer des Gerichts lehnte den Antrag mit der Begründung ab, die Verfügung sei rechtmäßig. Das zeitlich begrenzte Verbot des Alkoholausschanks stelle ein verhältnismäßiges Mittel zur Eindämmung bzw. Verlangsamung des Infektionsgeschehens dar. Schon in ihrem Beschluss zur Sperrstundenregelung habe sie ausgeführt, dass das nun verhängte Verbot ein milderes und damit verhältnismäßiges Mittel im Vergleich zur vollständigen Schließung der Gaststätte in dem genannten Zeitraum darstelle. Es sei gerichtsbekannt, dass die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln mit steigendem Alkoholkonsum schwieriger werde, weshalb wahrscheinlich sei, dass ein zeitlich unbegrenzter Alkoholausschank mit der zwingenden Begleiterscheinung einer gewissen Nachlässigkeit im Umgang mit Abstands- und Hygienevorschriften zu einer Beschleunigung des ohnehin stark wachsenden Anstiegs der Infektionszahlen im Stadtgebiet führen werde.

Wirt will Entscheidung akzeptieren

Auch wenn der Beschluss noch nicht rechtskräftig ist, teilte der Gastwirt unserer Redaktion mit, dass er die Entscheidung bereits erwartet hatte und vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Lage auch nicht weiter dagegen vorgehen will.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
Hasepost
Hasepost
Dieser Artikel ist keinem bestimmten Kollegen zuzuordnen.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion